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Universität Liechtenstein
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Liechtenstein

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FAQ
Antworten auf häufige gestellte Fragen

Was ist überhaupt ein "konsekutiver" Master? Und wo erfahre ich, ob mein bisheriges Studium für ein bestimmtes Studium als Zulassung anerkannt ist?

Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen bezüglich eines Masterstudiums oder einer Promotion an der Graduate School der Universität Liechtenstein.

Das Masterstudium

Das Doktoratsstudium

Das Masterstudium - Allgemeines

Was ist ein "konsekutiver" Master?

Konsekutive Masterstudiengänge sind solche, die eine inhaltliche Verbindung zum Bachelor- oder einem gleichwertigen Studium (Diplom) aufweisen, d.h. dieses fachlich fortführen und vertiefen oder fachübergreifend erweitern.

Wie lange dauert das Masterstudium und mit welchem Arbeitspensum pro Woche muss ich rechnen?

Die Regelstudienzeit der Masterstudiengänge beträgt 4 Semester im Vollzeitstudium (120 ECTS Credits entsprechend einem gesamten Arbeitspensum von 3.600 Stunden).

Während der Vorlesungszeit finden durchschnittlich 20-25 Lektionen pro Woche von Donnerstag bis Samstag statt. Das Präsenzstudium erfordert zusätzlich ein Selbststudium im Umfang von durchschnittlich 20 Arbeitsstunden pro Woche im Semester.

Sind Studium und Arbeit vereinbar?

Arbeit und Studium sind kombinierbar. Die Studiendauer verlängert sich entsprechend dem Ausmass der Beschäftigung. Es wird empfohlen, dass Arbeitspensum auf max. 40% einer Vollzeitbeschäftigung zu beschränken, damit das Studierpensum in vertretbarem Rahmen erfüllt werden kann.

Wie unterscheiden sich die konsekutiven Masterstudiengänge von den Masterstudiengängen im Bereich der Weiterbildung?

Das Studium in weiterbildenden Masterstudiengängen setzt neben einem akademischen Erststudium (Bachelor, Diplom) vor allem berufliche Erfahrungen voraus und es ist inhaltlich und didaktisch vollkommen auf die Praxis und für berufstätige Personen ausgerichtet. Das Erststudium muss nicht zwingend inhaltlich mit dem Masterstudium abgestimmt sein. Mit diesem Abschluss kann kein Doktoratsstudium begonnen werden.

Sind die Masterstudiengänge akkreditiert?

Alle Masterstudiengänge der Graduate School sind international akkreditiert. Die Studiengänge im Bereich Wirtschaftswissenschaften wurden 2008 durch die FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation) akkreditiert. Der Masterstudiengang Architektur erhielt ebenfalls 2008 das Zertifikat durch die AQAS (Agentur für Qualitätssicherung durch Akkreditierung von Studiengängen) verliehen. Allen Studiengängen wurde die Erfüllung sehr hoher Qualitätsstandards durch die Auditoren attestiert.

Wie hoch sind die Studiengebühren für die Masterstudiengänge?

Als grundständiger Studiengang ist der Master an der Graduate School mit CHF 750.- / Semester belegt. Die Studiengebühren sind für Bachelor- und konsekutive Master- bzw. Doktoratsstudiengänge der Graduate School identisch.

Was ist ein Diploma Supplement? Erhalte ich eines?

Das Diploma Supplement ist ein Dokument, das Studierende zusammen mit ihrem Diplom erhalten. Es beschreibt Zielstellung, Aufbau und Inhalt des Studiengangs sowie das erreichte Qualifikationsniveau. Als ergänzende Information soll es - international und auch national - die Bewertung und Einstufung von akademischen Abschlüssen sowohl für Studien- als auch für Berufszwecke erleichtern und verbessern.

Die Master-Absolventen der Graduate School erhalten ein Diploma Supplement.

Das Masterstudium - Voraussetzungen

Wer wird für einen konsekutiven Master zugelassen?

Das Masterstudium richtet sich an sehr befähigte und ambitionierte Absolventen einschlägiger Bachelor- oder vergleichbarer Studien, die eine weiterführende akademische Qualifikation anstreben, welche sowohl zur Promotion als auch zur Berufstätigkeit befähigt. Wichtig sind eine gute Abschlussnote des Erststudiums sowie ein inhaltlicher Bezug zum gewünschten Masterstudiengang, des Weiteren gilt für alle Teilnehmer der Nachweis guter Englischkenntnisse. Ausführliche Informationen zu den Zugangsvoraussetzungen finden Sie auf der Seite ‚Die Bewerbung’.

Die jeweilige Studienleitung ist Ihr erster Ansprechpartner bei der Unterstützung der Studienentscheidung und wird Ihnen auch erste inhaltliche Fragen beantworten.

Kann ich mich bewerben, wenn ich zum Zeitpunkt der Bewerbung mein Erststudium noch nicht vollständig abgeschlossen habe?

Ja, das ist möglich. Studierende, die vor dem Studienabschluss stehen, können sich mit einer Bestätigung der Heimathochschule über den voraussichtlichen Studienabschluss und den Studienzeugnissen anmelden. Es gelten die Vorgaben in den ‚Richtlinien für die Aufnahme in das Masterstudium’. Bis zum Vorliegen der Abschlussurkunde und der Gesamtnote des Erststudiums erfolgt die Aufnahme provisorisch (Status "ausserordentliche/r Hörer/in - bis max. 31. Oktober bei Aufnahme in das Wintersemester und 28. Februar bei Aufnahme in das Sommersemester). Es können keine Prüfungen abgelegt werden.

Ist eine Bewerbung auch mit einem FH-Bachelor möglich?

Ja, ein fachlich passender FH-Bachelor qualifiziert Sie formal für eine Bewerbung. In jedem Fall wird Qualität und Quantität der erworbenen Leistungen geprüft und über allfällig zu erbringenden Zusatzleistungen entschieden. Erfahrungsgemäss müssen FH-Bachelor durchschnittlich mehr Zusatzleistungen erbringen wie Absolventen universitären Bachelorstudiengänge.

Können sich Bachelor-Absolventen einer Dualen Hochschule (vormals Berufsakademie) bewerben?

Bewerber, die sich mit einem akkreditierten Berufsakademie-Bachelor bewerben (siehe KMK-Beschluss vom 15.10.2004 zur Einordnung der Bachelorausbildungsgänge an Berufsakademien in die konsekutive Studienstruktur), erfüllen die formale Zugangsberechtigung im Hinblick auf den Studienabschluss. Der Nachweis eines akkreditierten Bachelorstudiengangs (Bestätigung der Dualen Hochschule) ist vom Bewerbenden zu erbringen. In jedem Fall wird Qualität und Quantität der erworbenen Leistungen geprüft und über allfällig zu erbringenden Zusatzleistungen durch die jeweilige Studienleitung entschieden.

Über welche Fremdsprachenkenntnisse muss ich verfügen?

Für die Zulassung sind Englischsprachkenntnisse mindestens der Niveau-Stufe B2 des Europäischen Sprachenreferenzrahmes des Europarates erforderlich (BEC2 Vantage etc.). Bewerbende in die Masterstudiengänge Banking and Financial Management oder Business Process Management müssen Sprachkenntnisse über die Niveau-Stufe B2 hinaus verfügen. Zusätzlich zur Vorlage des Sprachzertifikats erfolgt daher die Überprüfung ausreichender Englischkenntnisse im Rahmen des Bewerbungsgesprächs, welches auf Englisch durchgeführt wird.

Bewerbende in die Masterstudiengänge Entrepreneurship oder Entrepreneurship – Major Finance müssen über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Werden beim Auswahlgespräch bei Kandidaten, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, mangelhafte Deutschkenntnisse festgestellt, so müssen die Bewerbenden ein einschlägiges Deutsch-Sprachzertifikate vor der Aufnahme beibringen.

Details finden Sie in den ‚Richtlinien für die Aufnahme in das Masterstudium’.

Das Masterstudium - Bewerben

Wo finde ich das Anmeldeformular?

Das Formular sowie Hinweise zu den Zugangsvoraussetzungen finden sie unter ‚Bewerbung’.

Ich habe nicht an einer staatlich anerkannten Hochschule studiert, welche in einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz ihren Sitz hat. Welche Dokumente muss ich mit der Bewerbung einreichen?

Bitte reichen Sie Ihre Urkunde zur Prüfung ein an:

National Academic Recognition Information Centre (NARIC Liechtenstein)

Schulamt
Europark
Austrasse 79
FL – 9490 Vaduz

Nur von der NARIC Liechtenstein nostrifizierte Abschlüsse können von uns für die weitere Bearbeitung und Beurteilung der Bewerbung angenommen werden.

Kann ich Qualifikationen angeben, die nicht im Antrag stehen?

Wenn Sie weitere Qualifikationen für relevant halten, schicken Sie Ihren Lebenslauf mit und markieren relevante Passagen. Vermerken Sie dies ausserdem in einem Beiblatt zum Antrag.

Wann sind die Bewerbungsfristen und wann kann ich mit einer Zusage / Absage rechnen?

Die Bewerbungsfrist für alle Masterstudiengänge ist 30. Juni für nichtvisumspflichtige und für visumspflichtige Studierende der 31. Mai mit Beginn im September.
In den beiden Masterstudiengängen Architecture und Business Process Management ist auch ein Einstieg im Sommer möglich. Bewebungsfrist ist am 30. November für nichtvisumspflichtige und der 31. Oktober für visumspflichtige Studierende.

Die Studienleitung kann die Aufnahme sofort nach erfolgter Beurteilung der Bewerbung (Auswahlgesprächen) aussprechen. Erfolgt eine Rückstellung, so sollten Sie dies jedoch spätestens bis Ende Juli erhalten.

Wie stehen meine Chancen auf eine Zulassung?

Wie Sie sich vorstellen können, ist diese Frage schwierig bis unmöglich zu beantworten. Die besten Chancen haben Sie generell bei einer sehr guten Abschlussnote Ihres Erststudiums, vollständigen Bewerbungsunterlagen, einem ausreichenden fachlichen Zusammenhang zwischen Erststudium und gewünschtem Studiengang, evt. vorliegender einschlägiger beruflicher Ersterfahrungen sowie der dargestellten Motivation. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Einschätzungen über individuelle Chancen von keinem Mitarbeiter und keiner Mitarbeiterin gegeben werden können. Alleine die Studienleitung beurteilt die
Qualifikation und trifft die Entscheidung.

Das Masterstudium - Studieren

Sind im Rahmen der Masterstudiengänge Auslandsaufenthalte oder Studienreisen vorgesehen? 

Die Universität Liechtenstein unterhält partnerschaftliche Beziehungen zu zahlreichen Hochschulen im Ausland. Auf den Seiten des International Office finden Sie ausführliche Informationen zu möglichen Formen und zur Finanzierung von Auslandsaufenthalten. Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen ist prinzipiell möglich und gewünscht. Da Auslandsaufenthalte kein verpflichtender Teil sind, liegt die Organisations-Verantwortung bei den Studierenden. Details werden mit den Studienleitungen der einzelnen Studiengänge besprochen.

Mehrtägige oder sogar mehrwöchige Studienreisen sind in den Studiengängen vorgesehen und Sie sollten im Verlauf des Studiums dazu Gelegenheiten dazu finden.

Mit welchen Gruppengrössen kann ich rechnen?

Die Graduate School legt grossen Wert auf ein gutes Betreuungsverhältnis zwischen Lehrenden und Studierendem. Durchschnittlich werden in den grossen Veranstaltungen nicht mehr als 30 Personen sitzen, in vielen Veranstaltungen sind die Gruppen eher kleiner.

Welchen Abschluss erwerbe ich beim Master genau?

Alle Masterstudiengänge führen zu einem ‘Master of Science’ (MSc).

Was ist die Unterrichtssprache?

Die Masterstudiengänge Architektur, Banking and Financial Management und Business Process Management werden ausschliesslich in englischer Sprache durchgeführt. Die Masterstudiengänge Entrepreneurship und Entrepreneurship - Major Finance werden in Deutsch durchgeführt, doch sind einzelne Lehrveranstaltungen in englischer Sprache.

Das Masterstudium - Finanzieren

Vergibt die Graduate School auch Stipendien?

Leider werden keine Stipendien durch die Graduate School vergeben. Sie können jedoch bei Durchführung eines Auslandsemesters durch das EU-Programm ERASMUS Unterstützung erhalten. Bitte informieren Sie sich beim International Office über die genaueren Voraussetzungen.

Das Doktoratsstudium - Allgemeines

Warum werden in der Graduate School Master- und Doktoratsstudiengänge unter einem Dach angeboten? Was ist der Vorteil?

Durch die Verzahnung der zweiten und dritten akademischen (Bologna)Bildungsstufe führen wir an der Graduate School zusammen, was zusammen gehört. Master-Studierende, die aus wissenschaftlichen oder anderen beruflichen Gründen eine Promotion an der Universität Liechtenstein anstreben, können bereits während des Masterstudiums die Forschungsarbeit, die Masterthesis inhaltlich ausrichten und Kontakte zu den Professoren aufbauen, welche als Betreuer infrage kommen.

Wie setzt sich das Doktoratsstudium zusammen und wie lange dauert es?

Das Doktoratsstudium ist teilstrukturiert und gliedert sich in die Vorbereitungs- und in die Dissertationsphase. In diesen beiden Phasen sind Pflichtmodule zu belegen. Die erbrachten Leistungen in diesen Modulen werden mit ECTS Credits ausgewiesen. Das Studium dauert mindestens drei und höchstens fünf Jahre.

Kann ich mich als Absolvent/in einer anderen Hochschule für das Doktoratsstudium bewerben?

Ja, natürlich, wenn Sie über einen einschlägigen konsekutiven Master- oder vergleichbaren Abschluss einer universitären Hochschule verfügen, der auch zum Doktoratsstudium dieser Hochschule berechtigt.

Kann das Studium auch berufsbegleitend bzw. teilzeitlich durchgeführt werden?

In gewissen Fällen ist auch eine „externe Dissertation“ ausser halb des Bereichs der Universität Liechtenstein möglich. Doktorierende sind einerseits Studierende und andererseits als qualifizierte Nachwuchswissenschaftler auch beruflich tätig. Sie sollen aktiv in den Lehrbetrieb der Graduate School und in die Forschungsaktivitäten eines Instituts eingebunden sein. Diese Tätigkeiten dienen der Vorbereitung auf eine mögliche spätere akademische Karriere. Wird eine berufliche Tätigkeit ausserhalb der Universität ausgeübt, so muss die Durchführung des Studiums und der Forschungsarbeiten im vorgesehenen Zeitrahmen möglich sein. Dies setzt ein stark reduziertes Arbeitspensum im Beruf voraus. Forschungsinhalt und Beruf sollten vorzugsweise im fachlichen Kontext stehen.

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Die Studiengebühr beträgt CHF 750.- pro Semester. Darüber hinaus müssen Sie mit Auslagen für Fachliteratur und für die Teilnahme an Konferenzen (Spesen) etc. rechnen, sofern Sie nicht durch Mittel der betreuenden Professorin bzw. des betreuenden Professors finanziell unterstützt werden. Diese Fragen sind unbedingt vor der Bewerbung zu klären.

Welchen Status haben Doktorierende?

Als Doktorierende/r sind Sie Studierende/r der Universität Liechtenstein mit allen Rechten und Pflichten. Im Falle einer Anstellung durch die Universität Liechtenstein sind Sie im Status einer Wissenschaftlichen Mitarbeiterin  bzw. eines Wissenschaftlichen Mitarbeiters.

Das Doktoratsstudium - Voraussetzungen

Welche Qualifikationen sind für die Zulassung erforderlich?

Wenn Sie über einen einschlägigen konsekutiven Masterabschluss einer universitären Hochschule verfügen, gute Studienleistungen vorweisen können, vorzugsweise auch erste Forschungserfahrungen gesammelt haben, oder sogar schon wissenschaftliche Publikationen vorweisen können, so verfügen Sie über die erforderlichen bzw. gewünschten Qualifikationen.

Kann ich mit einem Masterabschluss einer Fachhochschule aufgenommen werden?

Das Doktoratsstudium erfordert eine forschungsnahe Ausbildung. Die Promotionsordnung setzt daher einen konsekutiven Masterabschluss oder vergleichbaren Abschluss einer universitären Hochschule mit Promotionsrecht voraus. FH-Absolventinnen und Absolventen können daher nicht direkt in das Doktoratsstudium aufgenommen werden. Unter möglicher Anrechnung von erbrachten Studienleistungen steht Ihnen aber der Weg über das Masterstudium an der Universität Liechtenstein offen.

Erfülle ich mit einem Executive Masterabschluss die Zulassungsvoraussetzungen? 

Ein Executive Master wird im Bereich der beruflichen Weiterbildung erworben. Inhalte und Aufbereitung sind nicht auf Forschungstätigkeiten ausgerichtet. Solche Abschlüsse berechtigen daher nicht zum Doktoratsstudium an der Universität Liechtenstein. Eine mögliche Alternative bietet beispielsweise das DBA-Studium (Doctorate in Business Administration), welches nicht von der Universität Liechtenstein angeboten wird.

Wie erfolgt die Auswahl der Doktorierenden?

Die Professorinnen bzw. Professoren wählen ihre Doktorierenden aufgrund erbrachter Studien- und Forschungsleistungen, den Forschungsvorhaben, der Verfügbarkeit finanzieller Mittel und der vorhandenen Studienplätze aus. Die Zahl der Studienplätze ist limitiert und es wird empfohlen, dass Sie sich bereits ein Jahr vor Beginn des geplanten Studiums mit der möglichen Betreuerin bzw. dem möglichen Betreuer in Verbindung setzen, um die Chancen einer Annahme zu besprechen. Die Bewerbung wird von der Doktoratskommission bewertet und die Aufnahme befürwortet oder angelehnt.

Das Doktoratsstudium - Bewerben

Gibt es einen Leitfaden für künftige Doktorierende, um sich auf die Bewerbung optimal vorzubereiten?

Sie finden einen Leitfaden mit wichtigen Hinweisen unter ‚Bewerbung => Verfahren/Formulare’.

Wo finde ich das Anmeldeformular?

Das Formular sowie Hinweise zu den Zugangsvoraussetzungen finden sie unter ‚Bewerbung => Verfahren/Formulare’.

Ich habe nicht an einer staatlich anerkannten Hochschule studiert, welche ihren Sitz in einem EU-/EWR-Mitgliedsstaat oder in der Schweiz hat. Welche Dokumente muss ich mit der Bewerbung einreichen?

Ihre Urkunden und Zeugnisse müssen durch die Behörde überprüft werden. Bitte reichen Sie Ihre Dokumente zur Prüfung ein an:

National Academic Recognition Information Centre (NARIC Liechtenstein)

Schulamt
Europark
Austrasse 79
9490 Vaduz
Liechtenstein

Nur von der NARIC Liechtenstein nostrifizierte (anerkannte) Abschlüsse können von uns für die weitere Bearbeitung und Beurteilung der Bewerbung angenommen werden. Im Zweifelsfall können wir Sie um dieses Verfahren bitten.

Was ist ein Exposé?

Im Rahmen Ihrer Bewerbung müssen Sie Ihr Forschungsvorhaben darlegen und begründen, warum das vorgeschlagene Thema neu ist und auf welche unbeantworteten Fragen im gewählten Forschungsschwerpunkt eingegangen werden soll. Es gilt zu zeigen, dass mit dem Vorhaben die Forschungsleistungen des Lehrstuhls gefördert werden.

Wie stehen meine Chancen auf eine Zulassung?

Diese Frage kann Ihnen nur die mögliche Betreuerin bzw. der mögliche Betreuer beantworten, denn neben Ihren ausgewiesenen Qualifikationen muss die Betreuung zugesichert werden und ein Studienplatz muss verfügbar sein. Erst dadurch haben Sie Sicherheiten, dass die Bewerbung angenommen wird.

Das Doktoratsstudium - Finanzieren

Vergibt die Graduate School auch Stipendien?

Leider werden keine Stipendien durch die Graduate School vergeben. Sie können jedoch bei Durchführung eines Auslandsemesters durch das EU-Programm ERASMUS Unterstützung erhalten. Bitte informieren Sie sich über Möglichkeiten beim International Office.