Vorpraxis Bechelorstudium
Zulassungsbedingung zum Bachelorstudium Architektur an der Universität Liechtenstein ist der Nachweis einer Vorpraxis von 100 Stunden. Für Maturanden ohne technische Ausbildung sind diese 100 Stunden Vorpraxis vorzugsweise in Form eines Baustellenpraktikums im Bau- oder Baunebengewerbe nachzuweisen. Die Ausbildung in einem bautechnischen Beruf oder an einer bautechnischen Mittelschule wird von der Universität Liechtenstein bereits als Vorpraxis anerkannt.
Obligatorisch für alle zum Studium zugelassenen Bewerber ist der Besuch des viertägigen Praxiskurses der vom Institut für Architektur und Raumentwicklung an der Universität Liechtenstein in der Einführungswoche vor dem Vorlesungsstart durchgeführt wird.