Architektur und Raumentwicklung

Hochschule Liechtenstein

Berufspraxis
Vorpraxis Bechelorstudium

Zulassungsbedingung zum Bachelorstudium Architektur an der Universität Liechtenstein ist der Nachweis einer Vorpraxis von 100 Stunden. Für Maturanden ohne technische Ausbildung sind diese 100 Stunden Vorpraxis vorzugsweise in Form eines Baustellenpraktikums im Bau- oder  Baunebengewerbe nachzuweisen. Die Ausbildung in einem bautechnischen Beruf oder an einer bautechnischen Mittelschule wird von der Universität Liechtenstein bereits als Vorpraxis anerkannt.

Obligatorisch für alle zum Studium zugelassenen Bewerber ist der Besuch des viertägigen Praxiskurses der vom Institut für Architektur und Raumentwicklung an der Universität Liechtenstein in der Einführungswoche vor dem Vorlesungsstart durchgeführt wird.

Berufspraxis im Bachelorstudium
Das Modul Berufspraxis dient der Verknüpfung von Theorie und Praxis und wird als semesterübergreifendes Seminar geführt. Nach Studienbeginn und vor Abschluss des Bachelorstudiums sind 540 Stunden Berufspraxis nachzuweisen. Je nach persönlichem Studienverlauf können diese 540 Stunden während der sechs Semester des Bachelor - Studiengangs oder als Block während eines Urlaubssemester geleistet werden und erfolgen bevorzugt in einem Architekturbüro.

Die individuellen Praktikumsstellen müssen von den Studierenden selbst organisiert werden. Die Universität Liechtenstein unterstützt die Studierenden bei der Praktikumssuche, indem sie Praktikumsanfragen an die Universität Liechtenstein über die Studentenhomepage an die Studierenden weiterleitet und zusätzlich vor dem Architekturinstitut ausgehängt. Es obliegt den Studierenden sicher zu stellen, dass das Arbeitsverhältnis zur Erlangung der vorgeschriebenen Berufspraxis den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Universität lehnt jede Verantwortung und Haftung in dieser Hinsicht ab.

Vor Beginn des Berufspraktikums trifft die Universität Liechtenstein mit dem Arbeitsgeber und den Studierenden eine schriftliche Vereinbarung. Diese schriftliche Vereinbarung B01 ist vor Antritt des Praktikums der Modulleitung zur Genehmigung der Praktikumsstelle vorzulegen. Während des Praktikums ist ein verpflichtendes Betreuungsgespräch mit der Modulleitung Berufspraxis zur Überprüfung des Praktikums erforderlich.

Nach Beendigung des Praktikums präsentieren die Studierenden ihre geleistete und dokumentierte Arbeit (Deckblatt Dokumentation B02 und Beschreibung Dokumentation B04 ) einem Gremium bestehend aus einem Vertreter der Studienleitung, einem externen Experten und der Modulleitung Berufspraxis. Anschliessend werden die Berufspraktika von diesem Gremium bewertet und testiert. Dabei werden die erlernten und angewendeten Praktikums Erfahrungen in den Zusammenhang des individuellen Curriculums der Studierenden gestellt und vor diesem Hintergrund gewertet. In diesem Sinne ist die Berufspraxis ein wichtiger und integraler Bestandteil der Universitätsausbildung.

Für detaillierte Informationen siehe Richtlinien Berufspraxis B05


FAQ - Häufig gestellte Fragen