Kontakt
Universität Liechtenstein
International Office
Fürst-Franz-Josef-Strasse
9490 Vaduz
Liechtenstein

Phone +423 265 11 03
Fax +423 265 12 65
international-office
@uni.li

How to find us

FacebookYouTubeFoursquareTwitterInstagram

Information for exchange students (download brochure)
Studieren in Europa
Voraussetzungen und Teilnahme
Sie bewerben sich beim International Office um einen Auslandsstudienplatz aus der Liste der Partneruniversitäten , mit denen die Universität Liechtenstein einen Vertrag abgeschlossen hat. Teilnahmeberechtigt sind Sie, wenn Sie
  • zum Zeitpunkt des Antritts des Auslandsaufenthaltes das 2. Semester absolviert haben.
  • bisher noch keinen ERASMUS-Studienaufenthalt absolviert haben.
  • 20 ECTS des 1. Regelstudiensemesters erfüllt haben.

Termine
Die Bewerbung um den Auslandsstudienplatz erfolgt beim International Office der Universität bis spätestens 1. März für Aufenthalte im folgenden Wintersemester und/oder im folgenden Sommersemester. Bitte beachten Sie, dass drei Destinationen als Auswahl verlangt werden.

Notwendige Dokumente
Anmeldeformular, Aussage zu den erforderlichen Sprachkenntnissen (oder Zeugnis)

Aufnahmekriterien
Abstimmung zwischen dem Fachbereichsleiter und dem Büro für Internationale Angelegenheiten über die Nominierung der KandidatInnen entsprechendfolgender Kriterien:

  • Studienerfolg
  • Abgeschlossene Semester
  • Sprachraum
  • Zielland
Für Architekturstudierende gelten folgende Anforderungen. Alle erwähnten Dokumente müssen bis 1. März eingereicht werden.

Bewerbungsprozess
Hier können Sie sich für ein Auslandssemester an einer unserer Partneruniversitäten bewerben. Das Programm führt Sie durch alle relevanten Punkte.

Erstanmeldung für Studenten:
Bitte zuerst als Student anmelden: Login
Log-in für bereits in Mobility Online registrierte Studierende:
Mobility Online – Login Bewerbungsprozess

Stipendium
Als Erasmus-Studierende/r haben Sie Anspruch auf ein Erasmus-Mobilitätsstipendium, welches von der Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) im Rahmen des Programmes Life Long Learning der Europäischen Union zur Verfügung gestellt und durch das International Office ausbezahlt wird. Die Anträge für das Stipendium müssen bis zum 20. Juni im International Office vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Partner- und Gastuniversitäten ihre eigenen Zulassungsformulare haben, die zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Diese müssen rechtzeitig besorgt werden. Die Anmeldefristen bei den Gastuniversitäten sind sehr unterschiedlich und müssen einzeln erfragt werden.

Verlängerung
Eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes ist möglich, sofern das Stipendienkontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens einen Monat vor Beendigung des bereits bewilligten Studienaufenthaltes beim International Office eingereicht werden.

Studienvertrag
Jede/r Studierende wählt Fächer an der Partneruniversität und überträgt sie auf den Studienvertrag. Die Verantwortlichen der jeweiligen Studiengänge bestätigen mit ihrer Unterschrift die Fächerauswahl. Mindestens 15 ECTS Punkte müssen anerkannt werden für einen Anspruch auf ein Erasmus-Stipendium, maximal 30 ECTS Punkte pro Semester dürfen erreicht werden. Im Falle einer Fächerkorrektur vor Ort müssen die Änderungen noch während des Auslandssemester mit den Verantwortlichen des Fachbereichs neu abgestimmt werden.

Absage
Sollte das Auslandssemester nach dem 1. Juni (für das Wintersemester) oder nach dem 1. Dezember (für das Sommersemester) des jeweiligen Jahres abgesagt werden, wird für den Organisationsaufwand ein Betrag von CHF 200.- in Rechnung gestellt. Folgende Gründe werden gegen Vorlage einer Bestätigung für eine Absage akzeptiert: schwerwiegende Krankheit, Todesfall in der Familie, Schwangerschaft. Sollte das Auslandssemester bereits organisiert sein, der/die Studierende tritt es jedoch nicht an, fällt ebenfalls eine Gebühr von CHF 200.- an.