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Mobility Online – Login Bewerbungsprozess
Stipendium
Als Erasmus-Studierende/r haben Sie Anspruch auf ein Erasmus-Mobilitätsstipendium, welches von der
Agentur für Internationale Bildungsangelegenheiten (AIBA) im Rahmen des Programmes Life Long Learning der Europäischen Union zur Verfügung gestellt und durch das International Office ausbezahlt wird. Die Anträge für das Stipendium müssen bis zum
20. Juni im
International Office vorliegen. Bitte beachten Sie, dass die Partner- und Gastuniversitäten ihre eigenen Zulassungsformulare haben, die zusätzlich ausgefüllt werden müssen. Diese müssen rechtzeitig besorgt werden. Die Anmeldefristen bei den Gastuniversitäten sind sehr unterschiedlich und müssen einzeln erfragt werden.
Verlängerung
Eine Verlängerung des Auslandsaufenthaltes ist möglich, sofern das Stipendienkontingent noch nicht ausgeschöpft ist. Der Antrag auf Verlängerung muss spätestens einen Monat vor Beendigung des bereits bewilligten Studienaufenthaltes beim International Office eingereicht werden.
Studienvertrag
Jede/r Studierende wählt Fächer an der Partneruniversität und überträgt sie auf den Studienvertrag. Die Verantwortlichen der jeweiligen Studiengänge bestätigen mit ihrer Unterschrift die Fächerauswahl. Mindestens 15 ECTS Punkte
müssen anerkannt werden für einen Anspruch auf ein Erasmus-Stipendium, maximal 30 ECTS Punkte pro Semester
dürfen erreicht werden. Im Falle einer Fächerkorrektur vor Ort müssen die Änderungen noch während des Auslandssemester mit den Verantwortlichen des Fachbereichs neu abgestimmt werden.
Absage
Sollte das Auslandssemester nach dem 1. Juni (für das Wintersemester) oder nach dem 1. Dezember (für das Sommersemester) des jeweiligen Jahres abgesagt werden, wird für den Organisationsaufwand ein Betrag von CHF 200.- in Rechnung gestellt. Folgende Gründe werden gegen Vorlage einer Bestätigung für eine Absage akzeptiert: schwerwiegende Krankheit, Todesfall in der Familie, Schwangerschaft. Sollte das Auslandssemester bereits organisiert sein, der/die Studierende tritt es jedoch nicht an, fällt ebenfalls eine Gebühr von CHF 200.- an.