Koordination Bewilligungen
Universität Liechtenstein
Fürst-Franz-Josef-Strasse
9490 Vaduz
Liechtenstein

Telefon +423 265 12 46
Fax +423 265 11 12


Standort / Anreise

Einreise und Aufenthalt
Kurzaufenthaltsbewilligung für EWR/EU- und Schweizer Bürger
 

Studierende, welche ihren Wohnsitz zwecks Studiums nach Liechtenstein verlegen, benötigen eine Kurzaufenthaltsbewilligung. Diese ist zwingend erforderlich und wird in Liechtenstein durch das Ausländer- und Passamt ausgestellt. Details und weitere Informationen über die aktuelle gesetzliche Lage sowie über die Abwicklung des Gesuchsverfahrens erhalten Sie bei der Koordinationsstelle für Bewilligungen:

Visumsantrag für Studierende aus Drittstaaten
 

Studierende aus Drittstaaten benötigen für die Einreise ein Visum. Die Universität übernimmt eine Haftung in Form einer Bankgarantie. Im Gegenzug muss der Studierende eine Kaution in der Höhe von CHF 3'000.- bei der Universität Liechtenstein hinterlegen. Das Geld dient als Sicherheit und wird erst bei der Ausreise zurückerstattet. Details und weitere Informationen über die aktuelle gesetzliche Lage sowie über die Abwicklung des Gesuchsverfahrens erhalten Sie bei der Koordinationsstelle für Bewilligungen: