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Versicherung
Krankenversicherungspflicht
Wer länger als drei Monate in Liechtenstein wohnt, unterliegt einer gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Studierende aus der EU, die in ihrem Heimatland gesetzlich versichert sind, können sich mit der europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card) oder einer provisorischen Ersatzbescheinigung von der Versicherungspflicht befreien lassen. Beides kann bei der Krankenkasse des Heimatlandes bezogen werden. Eine Reiseversicherung Ihres Heimatlandes kann nicht als Versicherungsschutz anerkannt werden.

Wenn du aus einem Land kommst, mit dem Liechtenstein kein Versicherungsabkommen hat, musst du dich selbständig in deinem Heimatland oder in Liechtenstein/Schweiz versichern. Auf Anfrage können wir dir Versicherungsgesellschaften in Liechtenstein/Schweiz nennen.

Privat-Haftpflichtversicherung

Sie deckt Schäden, die die Studierenden anderen Personen zufügen. Ebenfalls gedeckt sind Schäden, die durch die Studierenden in der Wohnung oder Zimmer verursacht werden. Eine Privat-Haftpflichtversicherung kostet zwischen CHF 85.- und CHF 150.- pro Jahr mit einer Deckungssumme von bis zu CHF 5 Millionen. Obwohl die Privat-Haftpflichtversicherung nicht obligatorisch ist, empfehlen wir den Studierenden aus dem Ausland den Abschluss einer Privat-Haftpflichtversicherung.