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Die neuen Rahmenbedingungen des Gesellschaftsrechts erfordern eine juristische Spezialausbildung, die neben den liechtensteinischen Besonderheiten des Gesellschaftsrechts auch europäisches und rechtvergleichendes Grundlagenwissen umfassen muss. Kenntnisse der liechtensteinischen Besonderheiten im Gesellschaftsrecht, insbesondere des neuen Stiftungsrechts, sind für den Zugang zum liechtensteinischen Rechtsberatungsmarkt unerlässlich. |
Durch die europäischen und rechtsvergleichenden Grundlagenkenntnisse werden die Teilnehmenden darüber hinaus befähigt, grenzüberschreitend zu beraten und mit ihren Kenntnissen und Methoden in der europäischen Rechtswissenschaft Schritt zu halten.
Ausbildungsziel
Die Teilnehmenden werden sowohl Grundlagen- als auch Detailkenntnisse erwerben, die es ihnen ermöglichen, im liechtensteinischen und internationalen Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht sowie den entsprechenden Querschnittsmaterien rechtliche Beratung anzubieten. Insbesondere sollen sie für den Wirtschaftsstandort und den Finanzplatz Liechtenstein eine zukunftsgerichtete qualifizierte Personalressource darstellen, ohne indes vom Standort Liechtenstein abhängig zu sein. Unter Berücksichtigung der Bologna-Deklaration will die Universität Liechtenstein mit dem Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht auch einen aktiven Beitrag zur internationalen beruflichen Mobilität in Europa leisten.
Abschluss
TeilnehmerInnen, die an mindestens 75 % der Präsenzveranstaltungen anwesend waren, sämtliche Prüfungen erfolgreich absolviert haben und deren Master-Thesis angenommen wurde, schliessen mit dem "Executive Master of Laws im Gesellschaftsrechts-, Stifungs- und Trustrecht (LL.M.)" ab. Sie sind berechtigt, folgenden Titel zu führen: LL.M. (Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht).
Zielgruppe
Der Studienplan richtet sich an AkademikerInnen, die eine umfassende und anwendungsorientierte Zusatzqualifikation im Bereich Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht erwerben wollen. Über die Zulassung entscheidet die Studienleitung nach Durchsicht der fristgerecht und vollständig eingereichten Bewerbungsunterlagen.
Studienplan
Der Studienplan umfasst drei Semester und ist modular aufgebaut. Die Präsenzveranstaltungen verteilen sich auf die ersten 2.5 Semester und finden grundsätzlich alle vier Wochen Donnerstag, Freitag und Samstag ganztags statt. Das dritte Semester ist weitgehend der Abfassung der Master-Thesis gewidmet. Es finden insgesamt sieben Semesterprüfungen statt, die alle bestanden werden müssen und je einmal wiederholt werden können. Die Master-Thesis muss vom Gutachter mindestens mit der Note 4.0 bewertet werden.
Start: September 2012
Studiengebühren
Die Studiengebühren betragen für den gesamten Studiengang CHF 26.800,-. In den Studiengebühren sind die Prüfungsgebühren enthalten, nicht jedoch die Kosten für die Studienreise oder für ergänzende Lehrmittel. Bei Wiederholungen oder Nachholung von Prüfungen wird eine Gebühr von CHF 350,- in Rechnung gestellt.
Die Studiengebühr für einzelne Module werden auf Anfrage von der Studienleitung mitgeteilt.
Wissenschaftliche Studienleitung
Prof. Dr. Francesco A. Schurr
Inhaber des Lehrstuhls für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht
Universität Liechtenstein, Vaduz
Organisatorische Studienleitung und Beratung
Johannes von Schönfeld
Studiengangsmanager
Telefon +423 265 11 82
Fax +423 265 11 12
Allgemeine Information und Administration
Jasmine Werle
Studiengangsbetreuerin
Telefon +423 265 11 91
Fax +423 265 11 12