Forum
Datum| 25.06.2008, Mi | 16.30 - 19.00 Uhr | |
Inhalt
Steuerforum Liechtenstein
Das Steuerforum Liechtenstein ist eine Veranstaltungsreihe zu aktuellen Entwicklungen im nationalen, internationalen und europäischen Steuerrecht. Ziel ist es, die Teilnehmenden über potentielle Risiken und mögliche Chancen dieser Entwicklungen zu informieren, um sie damit auf den neuesten Stand zu bringen.
Die steuerliche Behandlung von liechtensteinischen Vermögensstrukturen, insbesondere von Stiftungen, unterliegt gegenwärtig zentralen Herausforderungen:
So wird auf EU-Ebene einerseits eine Einbeziehung von Stiftungen und Trusts in die Richtlinie und das Abkommen über die EU-Zinsbesteuerung thematisiert; andererseits werden aber auch Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, wie beispielsweise Deutschland, infolge der Ungleichbehandlung in- versus ausländischer Familienstiftungen und ihrer Begünstigten eingeleitet.
In Deutschland wird gegenwärtig - auch als Reaktion auf das angestrebte Vertragsverletzungsverfahren der EU Kommission - ein Gesetzesentwurf zur Modifikation der Hinzurechnungsbesteuerung, die sich gegen ausländische Familienstiftungen und ihre Begünstigten richtet, vorbereitet. Ziel ist es, den Anwendungsbereich der Vorschrift zu präzisieren und im Zuge dessen die Hinzurechnungsbesteuerung einer Würdigung im Einzelfall zu öffnen, um eine europataugliche Ausgestaltung der Vorschrift zu erreichen. Dabei wird dem steuerlichen Informationsaustausch im Sinne einer zwischenstaatlichen Amtshilfe für Besteuerungszwecke eine grundlegende Bedeutung zugemessen.
In Österreich wird aktuell die Besteuerung in- und ausländischer Stiftungen im Zuge der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer auf eine neue Basis gestellt. Die Stiftungseingangsbesteuerung, die ertragsteuerliche Behandlung von Zuwendungen an steuerlich in Österreich ansässige Begünstigte und die Entlastung von Substanzzuwendungen stehen dabei im Fokus.
Nach einem kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der steuerlichen Behandlung liechtensteinischer Stiftungen in der EU, in Deutschland und in Österreich wird die steuerliche Behandlung liechtensteinischer Stiftungen und ihrer Begünstigten in Österreich in Bezug auf die gegenwärtigen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung eingehend untersucht.
Daran anschliessend stehen Fragen der steuerlichen Optimierung liechtensteinischer Stiftungen mit österreichischen Begünstigten in Bezug auf den Entwurf eines österreichischen Schenkungsmeldegesetzes im Fokus der Betrachtung. Die damit verbundenen Auswirkungen werden aufgezeigt und konkrete Handlungsempfehlungen vorgestellt.
Abschliessend erfolgt eine umfassende Diskussion der zuvor dargestellten sowie analysierten Rechtsent-wicklungen und eine Beurteilung der Auswirkungen und Handlungsempfehlungen für den Steuerstandort Liechtenstein. Für die Teilnehmenden besteht dabei die Möglichkeit, bis zum 20. Juni 2008 Fragen per eMail unter einreichen zu können. Diese werden von den Referenten und weiteren Diskussionsteilnehmern gerne aufgegriffen.
Zielsetzung
Gedankenaustausch für die Liechtensteinische und regionale Unternehmens-, Banken-, Steuerberatungs-, Treuhand-, Versicherungs-, Verwaltungs- und Beratungspraxis
Referenten
Prof. Dr. Martin Wenz, Vaduz
Mag. Thomas Hosp, LL.M., Vaduz
Univ.-Doz. Dr. Friedrich Fraberger, KPMG, Wien und Wirtschaftsuniversität Wien
Weitere Diskussionsteilnehmer
Dr. Gerald Toifl, Leitner + Leitner, Wien/Salzburg
SD Prinz Michael von und zu Liechtenstein, Industrie- und Finanzkontor Etablissement, Vaduz
Ort
Hochschule Liechtenstein, Vaduz, Auditorium
Kontakt und Information
Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Beatrice Kaiser und Prof. Dr. Martin Wenz gerne zur Verfügung
Zielgruppe
MitarbeiterInnen von Unternehmen, Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern sowie der Steuerverwaltung, Rechtsanwälte, Steuerberater, Treuhänder, Fondsmanager, Vermögensverwalter und Wirtschaftsprüfer
Preis
CHF 230,- pro Person einschliesslich Vortragsunterlagen und Apéro
Ersatzteilnehmer
Bei Verhinderung der angemeldeten Person wird ein Ersatzteilnehmer ohne Folgekosten akzeptiert. Etwaige persönliche Ermässigungen gelten nicht automatisch für den jeweiligen Ersatzteilnehmer.
Widerrufsrecht
Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung des Teilnahmepreises. Vertragserklärungen können innerhalb von 7 Werktagen ohne Angabe von Gründen in Textform widerrufen werden. Die Frist beginnt mit Erhalt der Anmeldebestätigung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Universität Liechtenstein.
Anmeldeschluss
20.06.2008
Anmeldung
Änderungen vorbehalten
Die Universität Liechtenstein behält sich vor, bei Vorliegen wichtiger Gründe die angebotene Leistung nicht oder eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen bzw. die angegebenen Referenten durch andere zu ersetzen.