Congress
Schedule| August 28, 2008, Thu | 08.30 - 18.00 h | |
Content
Die letzten Jahre standen in Liechtenstein im Zeichen der Reform des Gesellschaftsrechts. Wurden zunächst das Vereins- und Genossenschaftsrecht reformiert sowie die Europäische Aktiengesellschaft (SE) und die Europäische Genossenschaft (SCE) eingeführt, so ist mit der Totalrevision des liechtensteinischen Stiftungsrechts ein weiterer grosser Reformschritt gemacht worden. Das neue Gesetz wird am 01. April 2009 in Kraft treten und zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass es ein in sich geschlossenes neues Gesetzeswerk darstellt, das aber im gewohnten Personen- und Gesellschaftsrecht (PGR) eingegliedert bleibt. Dem Stifter wird mit dem neuen Gesetz eine stärkere und klarere Position eingeräumt werden, die letztlich auch zu einer Stärkung der Verantwortung des Stifters führt, etwa mit der neuen Auswahlmöglichkeit hinsichtlich der Auskunfts- und Informationsrechte der Begünstigten. Die Reform führt darüber hinaus eine einheitliche Systematik der Stiftungstypen ein und unterscheidet künftig konsequent zwischen privatnützigen und gemeinnützigen Stiftungen. Zudem hat auch die Stiftungsaufsicht eine neue Struktur erhalten. Es wird künftig beim Grundbuch- und Öffentlichkeitsregisteramt eine Stiftungsaufsichtsbehörde eingerichtet. Nicht zuletzt wird das neue Stiftungsrecht inhaltlich mit der geltenden Rechtsprechung in Einklang gebracht und trägt damit ganz wesentlich zur Rechtssicherheit der Rechtsanwender bei.
All diese angesprochenen Neuerungen werfen viele Fragen und Problemstellungen auf. Sie sollen mit ausgewiesenen nationalen und internationalen Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutiert und Lösungsansätze konkretisiert werden. Die gegenständliche Tagung bietet eine vertiefte Einführung in die wesentlichen Neuerungen des neuen liechtensteinischen Stiftungsrechts und bietet eine gute Möglichkeit zur Diskussion und zum Meinungsaustausch.
Target audience
Rechtsanwälte, Treuhänder, Mitarbeiter von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern sowie weitere am neuen Stiftungsrecht interessierte Personen
Language
German
Participation Fee
CHF 780,- pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat, Mittagessen und Apéro
Substitute participants
If the registered participant is unable to attend, a substitute will be accepted without additional charge. Any discounts awarded to the registered participant personally will not automatically apply to a substitute participant.
The right to cancel
Registration is contractually binding and an obligation is thereby undertaken to pay the participation fee. Contractual agreements can be withdrawn from in writing within 7 working days without an indication of reasons. This withdrawal period starts upon the reception of the registration confirmation. The timely submission of the withdrawal is sufficient in order to secure the withdrawal period.
Registration Deadline
18.08.2008
Registration