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Liechtenstein und der EFTA Gerichtshof

Der ausserordentliche Rechtssprechtag am 29. November um 18 Uhr an der Hochschule Liechtenstein steht ganz im Zeichen des Themas „Liechtenstein und der EFTA Gerichtshof“. Referent ist Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofes, Luxemburg.

Der ausserordentliche Rechtssprechtag am 29. November um 18 Uhr an der Hochschule Liechtenstein steht ganz im Zeichen des Themas „Liechtenstein und der EFTA Gerichtshof“. Referent ist Carl Baudenbacher, Präsident des EFTA-Gerichtshofes, Luxemburg, und Direktor des Instituts für Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Universität St. Gallen.

Carl Baudenbacher wird die relevante Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs EuGH darstellen und mit den Teilnehmenden diskutieren. Er wird vor allem auf die  Funktion und die Möglichkeiten des Vorabentscheidungsverfahrens eingehen. Dieses Verfahren ist für den Praktiker die häufigste Form der Begegnung mit dem EuGH. Mit Vorabentscheidungsverfahren kann ein nationales Gericht einleiten, wenn es bei der Entscheidung eines bei ihm anhängigen Rechtsstreits Zweifel über die Gültigkeit oder Auslegung von Gemeinschaftsrecht hat, und diese Frage dem europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorlegen will. Das Gericht ist zur Vorlage verpflichtet, wenn seine Entscheidung nach innerstaatlichem nicht mehr angefochten werden kann. Mit dem Verfahren werden also die nationalen und die europäische Gerichtsbarkeit verzahnt.

Kontaktperson
Martina Herberstein, Mag. iur.
Studienleiterin LL.M. am Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht
Telefon +423 265 11 75
martina.herberstein@hochschule.li