Reform des Sexualstrafrechts - Der verabschiedete Gesetzesentwurf zur Verstärkung der Rechte der Oper von Sexualdelikten

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Referenz

Papathanasiou, K. (2016). Reform des Sexualstrafrechts - Der verabschiedete Gesetzesentwurf zur Verstärkung der Rechte der Oper von Sexualdelikten. jurisPR-StrafR, 2016(17).

Publikationsart

Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift

Abstract

Die sexuelle Selbstbestimmung ist ein besonders hohes Gut, welches seit dem Vierten Gesetz zur Reform des Strafrechtes vom 23.11.1973 (4. StrRG) explizit vom 13. Abschnitt des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches geschützt wird. Die sexuelle Selbstbestimmung ist Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, das von Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützt wird (BT-Drs. 18/8210, S. 7). Seit geraumer Zeit zeigen Berichte und Studien von Verbänden und Instituten (dazu vgl. die Nachweise in BT-Drs. 18/8210, S. 8), „gekrönt“ von den Ereignissen in der Kölner Silvesternacht 2015/2016, dass vor allem § 177 StGB in seiner gegenwärtigen Fassung nicht ausreichend ist, um alle strafwürdigen Tathandlungen zu erfassen, mit denen das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung verletzt wird.

Mitarbeiter

Einrichtungen

  • Institut für Wirtschaftsrecht
  • Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung

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