Ehescheidung als diskursive Praxis der Rechtfertigung. Konzeptionelle Überlegungen und empirische Befunde

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Referenz

Mazzurana, T. (2017). Ehescheidung als diskursive Praxis der Rechtfertigung. Konzeptionelle Überlegungen und empirische Befunde. Paper presented at the Geschlossene Gesellschaften. Verhandlungen des 38. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Soziologie in Bamberg 2016.

Publikationsart

Beitrag in Konferenztagungsband

Abstract

Der Beitrag plädiert für eine soziologische Betrachtung der Institution der Ehescheidung, die die Normen der Ehe und ihrer legitimen Auflösung in den Blick nimmt. Das explorative Forschungsinteresse gilt den subjektiven Begründungen und Bewertungen der Scheidung – und damit den Wissensbeständen und Deutungs­mustern von Akteuren. Ehescheidung wird im Anschluss an Boltanski als diskursive Rechtfertigungspraxis konzeptualisiert. Die Theorie der Rechtfertigung stellt die Frage, wie Akteure ihre Gerechtigkeitsprinzipien zur Sprache bringen und ermöglicht es, die empirisch vorhandenen moralischen Ordnungen, auf die in der diskursiven Praxis implizit oder explizit Bezug genommen wird, zu rekonstruieren. Es ist gerade die Berücksichtigung der Wissensbestände von Akteuren und ihren normativen Strukturen, die ein Desiderat der Scheidungssoziologie darstellt. Den Beitrag schließt ein Ausschnitt aus der empirischen Forschung ab, der zeigt, auf welche normativen Ordnungen die Scheidungsbetroffenen in ihrer diskursiven Praxis vor einem Ostschweizerischen Familiengericht zurückgreifen.

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  • Center für Geistes- und Kulturwissenschaften

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