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46. Rechtsprechtag - Die Entwicklung des liechtensteinischen IPR unter dem Einfluss der österreichischen Rechtsprechung und des EU-Kollisionsrechts

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Vortrag

Referent

Univ.-Prof. Dr. Andreas Schwartze

Termin

19.02.2019 18:00 - 20:00

Inhalt

Die fortschreitenden personellen und wirtschaftlichen Verflechtungen vor allem mit den Nachbarstaaten lassen auch in Liechtenstein die Zahl an grenzüberschreitenden Fällen weiter steigen. Welches nationale Recht zur Anwendung kommt ist in erster Linie nach dem IPRG (1996) zu bestimmen. Als Rezeptionsvorlage diente, mit kleineren Abweichungen, das österreichische IPRG, welches knapp 20 Jahre früher in Kraft getreten ist. Bei der Auslegung zentraler Bestimmungen des IPRG-FL wird daher auch die Rechtsprechung und Lehre zum IPRG-AT berücksichtigt, soweit dessen Bestimmungen dem liechtensteinischen Kollisionsrecht entsprechen. Aufgrund der um sich greifenden IPR-Vereinheitlichung durch EU-Instrumente stellt sich zudem die Frage, inwieweit auf österreichische Entscheidungen zu diesen Rom-Verordnungen Bezug genommen werden kann.

Der Referent Univ. Prof. Dr. Andreas Schwartze, LL.M. (EHI) ist ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des internationalen Privatrechts. Ein Schwerpunkt des Vortrags wird auf den allgemeinen kollisionsrechtlichen Regelungen und dem Schuldrecht liegen. Das Familien- und Erbrecht sowie das Gesellschaftsrecht werden ebenfalls mit einbezogen.

Zielgruppe

Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere an der aktuellen Rechtsprechung interessierte Personen.

Information

lic. iur. Frédérique Lambrecht, LL.M.
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr

Preis

CHF 210,- pro Person einschliesslich Teilnahmebescheinigung und Apéro. Seminarunterlagen werden im Vorfeld der Veranstaltung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Veranstaltung keine gedruckte Seminarmappe ausgegeben wird.

Anmeldeschluss

12.02.2019

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.