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28. Rechtsprechtag - Die Stellung des Begünstigten im Schiedsverfahren - Neue Entwicklungen

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Vortrag

Referent

Hon.-Prof. Dr. Dietmar Czernich, LL.M.

Termin

06.05.2014 18:00 - 20:00

Inhalt

Der vom Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht veranstaltete Rechtsprechtag ist der Judikatur zur Stellung von Begünstigten und Gesellschaftern im Schiedsverfahren gewidmet.
Streitigkeiten zwischen den Begünstigten und der zuwendenden Stiftung oder Streitigkeiten zwischen einem Gesellschafter und der Gesellschaft sind Paradebeispiele für das Schiedsverfahren. Details solcher als kooperativ zu bezeichnenden Streitigkeiten sind häufig weder für Dritte noch für die Allgemeinheit bestimmt. Ein Vorteil des im Rahmen des Rechtsprechtages näher betrachteten Schiedsverfahrens liegt in der grundsätzlichen Nicht-Öffentlichkeit des Verfahrens, wodurch es sich klar vom Zivilverfahren abgrenzt. Weiterhin ist das Verfahren gerade im Zusammenhang mit Familienstiftungen sehr flexibel, da der Schiedsrichter - im Gegensatz zum staatlichen Verfahren - Zeugen aufsuchen und an jedem belieben Ort Aussagen aufnehmen darf. Nichtsdestotrotz verträgt sich der Idealtypus des Schiedsverfahrens, welcher von einer bilateralen Streitigkeit zwischen zwei Unternehmen ausgeht, nicht immer mit diesen Vorteilen. Streitigkeiten aus dem Kooperationsverhältnis sind nur in Ausnahmen auch Streitigkeiten zwischen Unternehmen, wodurch sich diverse Spannungsfelder in der Praxis ergeben.

Schwierigkeiten treten etwa bei der Bindung von Parteien auf, die der Schiedsvereinbarung nicht ausdrücklich zugestimmt haben, da sie zum Zeitpunkt der Anordnung noch nicht Partei des kooperativen Rechtsverhältnisses waren. Zur Überwindung dieser Problematik sind die gesetzlichen Anordnungen so zu verstehen, dass auch eine einseitige Anordnung allein zur Gültigkeit der Schiedsvereinbarung führt. Vorsicht ist auch bei der Interpretation der Verbraucherschutzvorschrift geboten. Parteien eines Schiedsverfahren können nämlich keine Verfahrenshilfe in Anspruch nehmen, weshalb Schiedsvereinbarungen gerade für ökonomisch unterlegene Verbraucher als gefährliche Geschäfte zu bezeichnen sind. Der österreichische Oberste Gerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 16.12.2013 (6 Ob 43/13m) eine sehr restriktive Linie eingeschlagen, die auch erhebliche Auswirkungen auf die Rechtslage in Liechtenstein haben wird. Nicht zuletzt widmet sich der Rechtsprechtag auch den Auswirkungen, die sich mit Inkrafttreten des New Yorker Schiedsübereinkommens (NYÜ) auf die Schiedsgerichtsbarkeit in Stiftungssachen ergeben. Das NYÜ derogiert die liechtensteinische Zwangsschiedsgerichtsbarkeit, wodurch ein Schiedsgericht in Stiftungssachen seinen Sitz überall in der Welt haben kann.

Zielgruppe

Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere an der aktuellen Rechtsprechung interessierte Personen.

Information

Paulina Bracher, MSc
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr

Preis

CHF 210,- pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro.

Anmeldeschluss

02.05.2014

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.