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38. Rechtsprechtag - Neue Rechtsprechung aus der Schweiz zur GmbH - Was können wir für Liechtenstein im Zusammenhang der Reform lernen?

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Vortrag

Referenten

Prof. Dr. Peter V. Kunz, LL.M.
Dr. iur. Bernd Hammermann
Mag. iur. Heino Helbock, LL.M.
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr

Termin

05.04.2016 18:00 - 20:00

Inhalt

Vor einigen Jahren wurde das GmbH-Recht in der Schweiz erstmals seit dem Erlass im Jahr 1936 revidiert. In verschiedenen Bereichen erfolgte eine Annäherung an die Aktiengesellschaft, ohne auf wesentliche personalistische Ausgestaltungsmöglichkeiten zu verzichten. Wenig überraschend entwickelte sich die GmbH in den letzten Jahren zum „heimlichen Star“ der schweizerischen Gesellschaftsformen, und die Akzeptanz in der Wirtschaft ist entsprechend gewachsen. Die GmbH liegt nunmehr auf Rang 2 hinter der AG, was die Anzahl anbelangt – und der Rückstand wird ständig kleiner. In den letzten Jahren hat sich das Schweizer Bundesgericht mehrere Male mit dem neuen GmbH-Recht befasst, und das Referat wird auf ausgewählte Fragen eingehen.

Im Anschluss an den Vortrag des Hauptreferenten Prof. Dr. iur. Peter V. Kunz, LL.M. von der Universität Bern werden Dr. iur. Bernd Hammermann, Leiter des Amtes für Justiz und Mag. iur. Heino Helbock, LL.M., Mitarbeiter des Amtes für Justiz im Bereich
Justizwesen, die Teilnehmenden in einem kurzen Referat über den Stand der GmbH-Reform in Liechtenstein informieren und zur Diskussion über die für Liechtenstein relevanten Aspekte des Schweizer GmbH-Rechts überleiten.

Zielgruppe

Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere an der aktuellen Rechtsprechung interessierte Personen.

Information

Paulina Bracher, MSc
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr

Preis

CHF 210.- pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro.

Anmeldeschluss

04.04.2016

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.