Vortrag
Termin
Do., 11. Mai 2017, 17.15-19.30 Uhr
Universität Liechtenstein, Hörsaal 6 (H6)
Inhalt
In seinen Grundsatzentscheidungen "Digital Rights Ireland ua" sowie "Tele 2 Sverige AB" aus 2014 und 2016 stellte der Europäische Gerichtshof klar, unter welchen Bedingungen die Erhebung und Bearbeitung so genannter "Vorratsdaten" zulässig ist.
Diese Urteile haben erhebliche Auswirkungen für das Fürstentum Liechtenstein, seine Bürgerinnen und Bürger sowie seine Wirtschaftstreibenden. Zentrale Gesetze wie die Strafprozessordnung und das Kommunikationsgesetz sind von den Grundsatzentscheidungen des Gerichtshofes betroffen und müssen angepasst werden.
Die Diskussionsveranstaltung bietet daher Gelegenheit, über die Rechtmässigkeit der geltenden Rechtslage zu diskutieren und sich über die Implikationen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Liechtenstein auszutauschen.
Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der Datenschutzstelle des Fürstentums Liechtenstein statt.
Information
Preis
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Anmeldeschluss
09.05.2017
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.