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6. MiFID II-Konferenz

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Tagung

Referenten

Daniele Abbruzzese
Matthias Eberhard
Dr. iur. Bianca Lins, LL.M.
Ing. Josef Meusburger
Dr. iur. Dominik Oberholzer, LL.M.
Prof. Dr. Nicolas Raschauer
Dr. Thomas Ruhm, LL.M.
Dr. iur. Judith Ellen Sild
MMag. Dr. Matthias Wagner, M.A.

Termin

Donnerstag, 14. Juni 2018
13.30-18.30 Uhr
Universität Liechtenstein
Auditorium

Inhalt

6. MiFID II-Konferenz

Seit 3. Januar 2018 steht das MiFID II-Regime in Liechtenstein in Geltung. Die neuen Regelungen zielen darauf ab, die Rechtsvereinheitlichung im Bereich der Vermögensverwaltung im Interesse der Markttransparenz und des Anlegerschutzes weiter voran zu treiben.

Banken und Vermögensverwalter waren und sind intensiv damit beschäftigt, die neuen Regelungen zu implementieren und zielgerichtet anzuwenden.

Die aktuelle Veranstaltung beleuchtet - im Sinne eines Zwischenfazits und rechtsvergleichend - die im Zuge der Umsetzung von MiFID II gewonnenen Eindrücke und Erfahrungen und diskutiert, wie diese Erfahrungen gewinnbringend für zukünftige Regulierungsprojekte genutzt werden können: Welche Probleme bestehen, welche Vorteile bringen die neuen Regelungen mit sich?

Die Rechtsentwicklung im Bereich Vermögensverwaltung ist seit der letzten MiFID-Veranstaltung nicht stehen geblieben. Ein weiterer Themenblock macht auf aktuelle Rechtsentwicklungen im Bereich der Vermögensverwaltung in Europa, in Liechtenstein und in der Schweiz aufmerksam.

Zum Schluss besteht (in kleiner Runde) die Möglichkeit, mit den Referenten über aktuelle Fragen und Entwicklungen im Bereich der Vermögensverwaltung zu diskutieren

Information

Dipl. Kff. Nadja Dobler
Monika Züger

Preis

CHF 350.- pro Person, einschliesslich Verpflegung
Tagungsunterlagen werden im Vorfeld der Veranstaltung in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Sollten Sie einen Tagungsordner wünschen, können Sie dies bei der Anmeldung bekannt geben. Preis Tagungsordner CHF 60.-

Anmeldeschluss

08.06.2018

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.