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Intensivkurs «Betrieblicher Datenschutzbeauftragter» (5. Durchführung)

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Seminar

Termin

Mi, 18.09.2019, 09.00-18.00 Uhr
Do, 19.09.2019, 09.00-18.00 Uhr
Fr, 20.09.2019, 09.00-18.00 Uhr

Inhalt

Die Anforderungen an Unternehmen werden zunehmend komplexer - auch im Bereich des Datenschutzes. Die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union räumt Unternehmen mehr Verantwortung ein; sie haben ausserdem zahlreiche neue Pflichten (z.B. Informations- und Dokumentationspflichten) zu erfüllen.

Warum ein Intensivkurs «Betrieblicher Datenschutzbeauftragter»?
Eine der wesentlichen Neuerungen der Datenschutz-Grundverordnung ist, dass ab dem 25. Mai 2018 alle Behörden und öffentlichen Stellen verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Aber auch Unternehmen, deren Haupttätigkeit in der regelmässigen und systematischen Überwachung von betroffenen Personen oder in der Verarbeitung von sensiblen oder strafrechtlich relevanten Daten besteht (Beispiele: Banken und Versicherungsunternehmen; Sorgfaltspflichtige), müssen ebenfalls einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Alle anderen Unternehmen können freiwillig einen Datenschutzbeauftragten bestellen.
Dem Datenschutzbeauftragten sind zwingend vielfältige Aufgaben zu übertragen: So hat der Datenschutzbeauftragte die Geschäftsleitung und Mitarbeitende bei der Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung anzuleiten und zu unterstützen; er hat sie über ihre datenschutzrechtlichen Pflichten zu belehren und sie hinsichtlich eines gesetzeskonformen Verhaltens zu schulen. Gleichzeitig hat er die Einhaltung der Verordnung im Unternehmen zu überwachen und ist Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde. Auf Anfrage berät der Datenschutzbeauftragte im Zusammenhang mit der Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung.

Über diese Aufgaben hinaus können dem Datenschutzbeauftragten weitere Pflichten übertragen werden. Dadurch kann die Koordination und Durchsetzung der notwendigen Datenschutzmassnahmen im Unternehmen sichergestellt werden. Der Datenschutzbeauftragte kann leichter Fristen und Verpflichtungen, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben, wie die Pflicht zur Führung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten, die Massnahmen zur Datensicherheit, die Einhaltung der Informationspflichten oder den zeitgerechten Abschluss von Dienstleistungsvereinbarungen koordinieren und kontrollieren.

Der Datenschutzbeauftragte ist Ansprech- und Anlaufstelle für Mitarbeitende, Kunden und Lieferanten des Unternehmens - nicht nur bei Datenschutzproblemen, und unabhängig davon, welchen Geschäftsbereich diese betreffen.

Gerade Datenschutzfragen enthalten potentiellen Konfliktstoff, der durch den Datenschutzbeauftragten rasch und effizient bereinigt werden kann.

Der Kurs besteht aus mehreren in sich abgeschlossenen Einheiten, die als Gesamtkurs angeboten werden. Die Einheiten können jedoch auch einzeln gebucht werden.

Zielgruppe

Personen, die in Behörden, öffentlichen Stellen oder Unternehmen für Datenschutzfragen zuständig sind, insbesondere Mitarbeitende der Compliance- und IT-Abteilungen, der Revisions- und Rechtsab-teilungen und Mitglieder der Geschäftsführung.
Der Kurs ist ausserdem für selbständige IT-Berater, Juristen und Unternehmensberater geeignet, die kompetente Datenschutzberatung als zusätzliche Dienstleistung anbieten wollen.

Information

Dipl. Kff. Nadja Dobler

Preis

CHF 1'500.- pro Person
Der Besuch von einzelnen Tagen (CHF 700.-) und halben Tagen (CHF 400.-) ist möglich. Sollten Sie einzelne Tage buchen, bitten wir um Anmeldung per E-Mail an nadja.dobler@uni.li

Anmeldeschluss

11.09.2019

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.