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Intensivkurs Rechtsfragen neuer Geschäftsmodelle

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Seminar

Termin

21.-23. November 2019
19.-21. Dezember 2019
(jeweils ganztags)

Universität Liechtenstein, Vaduz
Hörsaal 5 (H5), Vereinshaus

Inhalt

Nicht nur die Digitalisierung im Binnenmarkt, sondern vor allem die technische Innovation bringt
stetige Neuerungen im Rechtsleben. Dieser Intensivkurs legt daher einen besonderen Schwerpunkt auf den aktuellen Wandel verschiedener Rechtsgebiete.

Neben einem Überblick der europäischen Bestimmungen im digitalen Binnenmarkt werden Themen
des Crowdfunding/-lending und der Cybersecurity vorgetragen. Die Digitalisierungsfragen und deren
rechtliche Einordnung werden in besonderen Branchen wie der Versicherungswirtschaft, des Energiesektors
(bspw. Derivatehandel) oder dem Telekommunikationsbereich aufgeworfen.

Ohne die grundlegenden Mechanismen der neuen Datenschutzregime aufbereitet zu haben, samt
deren Verankerung in den relevanten Sektoren, wäre die Themenabhandlung unvollständig.
Weiters werden die rechtlichen Möglichkeiten und Mechanismen des neuen «Blockchain-Gesetzes»
Liechtenstein (TVTG) genauer aufbereitet, bevor das Modul auch konkrete Anwendungsmöglichkeiten
künstlicher Intelligenz in der Finanzbranche vorstellt.

Rechtliche, betriebswirtschaftliche und technische Experten vermitteln ihr Wissen und geben den
Modulinhalten daher nicht nur die relevanten Rahmenbedingungen des Rechts, sondern auch basistechnisches
Wissen mit auf den Weg.

Zielgruppe

Expertinnen und Experten aus Banken und Wertpapierfirmen; Angehörige der Finanzmarktaufsicht;
Rechtsanwälte; Treuhänder; Berater; Finanzintermediäre und Wissenschaftler mit Interesse am
Finanzplatz Liechtenstein und/oder der Regulierung von Banken und Wertpapierfirmen.

Information

Dipl. Kff. Nadja Dobler

Preis

CHF 2'900.- pro Person, einschliesslich Kursunterlagen und Teilnahmebestätigung (75% Anwesenheitspflicht).
Es werden maximal 15 Teilnehmende aufgenommen.

Anmeldeschluss

15.11.2019

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.