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Themenabend «Datenschutzrecht & Dashcams» und Informationen zum Zertifikatsstudiengang im IT- und Datenschutzrecht

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Vortrag

Referenten

Prof. Dr. Nicolas Raschauer
Peter Bär, MLaw
Dr. iur. Marco Dworschak

Termin

Donnerstag, 5. März 2020, 17.45-19.00 Uhr, Hörsaal 2 (H2)

Inhalt

Kameras im Armaturenbrett, sogenannte Dashboard-Cameras oder kurz «Dashcams», aber auch manuell an der Frontscheibe befestigte Autokameras erfreuen sich bei Fahrzeuglenkern immer größerer Beliebtheit. Sie sollen im Falle eines Unfalles das nötige Beweismaterial liefern, um die Schuld am Unfallhergang leichter ermitteln zu können. Während der Verwendungszweck dieser Kameras damit zwar nachvollziehbar ist, bleibt ihre Verwendung dennoch rechtlich umstritten. Vor allem das Datenschutzrecht sowie der Schutz von Persönlichkeitsrechten bereiten Probleme.

Hinzu kommen nationale Unterschiede bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Verwendung von Autokameras. Während der deutsche BGH die Verwertbarkeit von Videoaufzeichnungen im Zivilprozess bestätigte, sprach sich das Schwyzer Kantonsgericht gegen ihre Zulässsigkeit aus; in Österreich wiederum ist die Verwendung von Dashcams nur eingeschränkt möglich und es wurden bereits Bussgelder gegen Fahrzeughalter verhängt.

Doch wie ist die Rechtslage in Liechtenstein? Lassen sich die im internationalen Rechtsvergleich getroffenen Befunde auf Liechtenstein übertragen? Welche Vollzugspraxis pflegt die Datenschutzstelle?

Diesen und anderen Fragen sei in einem gemeinsamen Themenabend der Universität Liechtenstein und der Datenschutzstelle Liechtenstein nachgegangen. Gleichzeitig wollen wir mit Hinweis auf den Zertifikatsstudiengang im IT- und Datenschutzrecht Neuerungen in unserem Weiterbildungsportfolio vorstellen.

Im Fokus des Zertifikatsstudiengangs IT- und Datenschutzrecht liegen:
> Datenschutz und Netzwerksicherheit, Datenschutzrecht und Telekommunikationsrecht
> Immaterialgüterrecht und E-Commerce
> E-Government
> Persönlichkeitsschutz im Internet
> Cybercrime und Medienstrafrecht, uva.

Gerne nehmen wir Ihre kostenfreie Anmeldung zum Themenabend hier entgegen. Die Referenten und die Studiengangsverantwortlichen stehen Ihnen beim anschliessenden Apéro gerne zu weiteren Fragen und zur Diskussion sowie für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an ein breites Publikum. Es werden UnternehmerInnen aus sämtlichen Branchen, Angestellte in Legal- und Compliance-Abteilungen, Datenschutzbeauftragte und klassische juristische Berufsfelder angesprochen; ebenso richtet sich der Themenabend an Privatpersonen, Automobilclubs, uva., die an Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwendung von Dashcams interessiert sind.

Information

Sabrina Weithaler, BA

Anmeldeschluss

04.03.2020

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.