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Intensivkurs «Schutz Kundenvermögen» (Art. 16 MiFID II)

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Seminar

Termin

Freitag, 2. Oktober 2020
13.30-17.00 Uhr

Universität Liechtenstein, Hörsaal 1 (H1)

Inhalt

Mit MiFID II wurde die Verpflichtung zur Einrichtung eines, mit besonderen Aufgaben betrauten, «Compliance Officers» geschaffen: der Beauftragte zum Schutz von Kundenvermögen (auch «Client Asset Protection Officer» oder «Single Officer» genannt).

Während für den Kunden der Kauf eines Finanzinstruments heute meist nur ein paar Klicks am Computer erfordert, laufen im Hintergrund komplexe Prozesse ab. Die wenigsten Kunden kümmern sich darum, wo ihre Finanzinstrumente konkret verwahrt werden und welche Rechte sie in Bezug auf diese Finanzinstrumente haben.

Nicht selten werden Finanzinstrumente über lange Verwahrketten in den unterschiedlichsten Staaten verwahrt. Dadurch unterliegen sie auch immer wieder anderen gesetzlichen Anforderungen, welche sich deutlich von jenen in Liechtenstein und Europa, insbesondere hinsichtlich des Schutzniveaus, unterscheiden können. Problematisch wird dieser Zustand, wenn ein Glied der Verwahrkette ausfällt.

Der Beauftragte zum Schutz von Kundenvermögen soll sich diesen besonderen Themen annehmen. Dies beinhaltet die Prüfung der Einhaltung von Massnahmen zum Kundenschutz als auch die adäquate Information der Kunden über die Verwahrsituation.

Der Kurs bietet einen Überblick über die internationalen Hintergründe, gesetzlichen Grundlagen und die Aufgaben des Beauftragten zum Schutz von Kundenvermögen in Theorie und Praxis.

Zielgruppe

Personen, die in Banken für den Schutz von Kundenvermögen zuständig sind, insbesondere Mitarbeitende der Compliance- und Risiko-Controlling-Abteilungen, der Revisions- und Rechtsabteilungen und Mitglieder der Geschäftsleitung.

Der Kurs ist ausserdem für selbständige Juristen und Unternehmensberater geeignet, die kompetente Beratung bzgl. Schutz von Kundenvermögen anbieten wollen.

Information

Dipl. Kff. Nadja Dobler

Preis

CHF 350.00.- pro Person, einschliesslich Kursunterlagen und Teilnahmebestätigung

Anmeldeschluss

30.09.2020

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.