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Europarecht Aktuell : Crowdfunding-Verordnung (Webinar)

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Vortrag

Referenten

Prof. Dr. Dimitrios Linardatos
Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M.
MMag. Dr. Thomas Feldkircher
Dr. Rolf Majcen

Termin

Dienstag, 18. Oktober 2022
13.30 - 15.05 Uhr


Universität Liechtenstein, Vaduz
Webinar via Zoom

Inhalt

Unsere Veranstaltungsreihe zu aktuellen europarechtlichen Entwicklungen geht in die nächste Runde und wir dürfen Sie wieder herzlich dazu einladen.

Diesmal ist der Blick auf den hoch innovativen Crowdfunding-Markt gerichtet. Crowdfunding ist eine plattformbasierte alternative Finanzierungsform, die sich insbesondere bei StartUps sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zunehmender Beliebtheit erfreut. Der Vorteil aus Sicht des Kreditnehmers/Anlegers ist bei diesen plattformbasierten Finanzierungsrunden, dass er nicht auf die Risiko- und Investitionsbereitschaft von einem oder von wenigen Kreditgebern angewiesen ist, sondern niedrigschwellig viele Kapitalgeber ansprechen kann, denn über die Crowdfunding-Plattform ist die Investition von Kleinbeträgen möglich. Dadurch lässt sich die Finanzierung eines Projekts oftmals schneller realisieren als bei klassischen Venture-Capital-Instrumenten.

Der europäische Gesetzgeber verspricht sich viel vom Crowdfunding-Markt, weil er innovationsfreundlich und -offen ist. Er ist deswegen regulatorisch aktiv geworden und hat die Verordnung (EU) 2020/1503 (Crowdfunding-Verordnung) verabschiedet. Die Verordnung schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Erbringung von Crowdfunding-Dienstleistungen, die Organisation, die Zulassung und die Beaufsichtigung von Crowdfunding-Dienstleistern sowie für den Betrieb von Crowdfunding-Plattformen. Die einheitlichen Anforderungen sollen zum einen den Markteintritt für Dienstleister erleichtern, zum anderen ein kohärentes Anlegerschutzniveau im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sicherstellen, während die Finanzierungsvorteile für StartUps und KMU gewahrt bleiben.

Die Crowdfunding-Verordnung ist am 9. November 2020 in Kraft getreten und gilt seit dem 10. November 2021, allerdings mit einer Übergangszeit bis zum 10. November 2022. Da das endgültige Inkrafttreten der Crowdfunding-Verordnung somit vor der Tür steht und das für Liechtenstein erforderliche EWR-Schwarmfinanzierungsdurchführungsgesetz (EWR-SFDG) auf den Weg gebracht ist (Vernehmlassungsfrist: 27. September 2022), ist es höchste Zeit, dass wir auch in der Reihe "Europarecht Aktuell" einen Blick auf die neue Rechtslage werfen. Dabei soll es u.a. darum gehen, aufzuzeigen, welche Chancen die Crowdfunding-Verordnung für den Finanzplatz Liechtenstein mit sich bringt.

Über eine rege Teilnahme und Diskussionsbeteiligung freuen wir uns sehr!

Zielgruppe

Mitarbeitende von Banken, Vermögensverwaltungen, Anlagefonds, Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie Rechtsanwaltskanzleien und Unternehmensberatungen, sowie weitere an der aktuellen Rechtsprechung und am Crowdfunding interessierte Personen.

Information

Mag. Nicole Holzer
Prof. Dr. Dimitrios Linardatos

Anmeldeschluss

16.10.2022

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.