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Internationales Symposium zum Unternehmensstrafrecht

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Congress

Speakers

Dr. Luka Breneselovic
Lenin Stalin Vladimir Gonzalez Benitoz
Dr. habil. Piotr Góralski
Prof. Dr. Bachana Jishkariani
Ass.-Prof. Dr. Cathrine Konopatsch
Dr. Manuchehr Kudratov
Miguel Angel Lamadrid Luengas
Dr. Alexander Mayr
José Menezes Sanhudo
Juan Pablo Montiel
Prof. Dr. Konstantina Papathanasiou, LL.M.
Prof. Jaan Sootak
Dr. Zhiwei Tang

Speaker female

Prof. Dr. Petra Wittig

Dates

09.12.2022 14:00 - 18:00
10.12.2022 09:00 - 13:00

Content

Bei dem Internationalen Symposium handelt es sich um eine hybride Veranstaltung, die im Rahmen des diesjährigen FFF-Förderprojektes "Das Strafanwendungsrecht liechtensteinischer juristischer Personen" organisiert wird.

Das Strafanwendungsrecht (auch sog. Internationales Strafrecht genannt) betrifft, analysiert und behandelt strafrechtsrelevante Sachverhalte mit Auslandsberührung. Es ist im Fürstentum Liechtenstein im Wesentlichen in den §§ 62 ff. StGB verankert und bestimmt, in welchem Umfang der liechtensteinische Staat von seiner Strafbefugnis Gebrauch machen kann und darf.

Geregelt wird somit die Anwendung inländischen (hier: liechtensteinischen) Rechts, indem dessen Geltungsbereich festgelegt wird ("Die liechtensteinischen Strafgesetze gelten …"). Dabei handelt es sich nicht um internationales, sondern um genuin innerstaatliches Recht, welches durch die Grundsätze des Völkerrechts eingeschränkt wird.

Diese Materie gilt zunächst einmal für Straftaten, die natürlichen Personen zugerechnet werden. Umso interessanter und wirtschaftlich wichtiger sind aber die Fragen, die sich stellen, wenn es sich um Straftaten handelt, die nach § 74a StGB die Verantwortlichkeit von juristischen Personen begründen. So regelt § 74e StGB die inländische Gerichtsbarkeit in Bezug auf Straftaten juristischer Personen wie folgt: "Macht das Gesetz die Geltung liechtensteinischer Strafgesetze für im Ausland begangene Taten vom Wohnsitz oder Aufenthalt des Täters im Inland oder von dessen liechtensteinischer Staatsangehörigkeit abhängig, so ist für juristische Personen deren Sitz oder der Ort des Betriebes oder der Niederlassung massgebend".

Dass eine juristische Person "bestraft" werden kann, ist allerdings keine Selbstverständlichkeit. Einige Länder sehen kein Unternehmensstrafrecht vor. Denn eine Strafe setzt begriffsnotwendig insbesondere die individuelle Schuld des Täters für das von ihm verwirklichte Unrecht voraus, was in Bezug auf eine juristische Person nicht ohne Weiteres nachzuvollziehen ist. Im Rahmen des Projekts wurden ca. 30 Länderberichte aus Europa, Asien und Lateinamerika veranlasst, welche die Rechtslage in den jeweiligen Ländern beschreiben. Fast die Hälfte der Beteiligten wird am Symposium auch physisch teilnehmen.

Zentrales Anliegen des Projekts war es, die Strafbarkeitsrisiken im Unternehmen inkl. Compliance-Aspekte im Vordergrund zu stellen. Mit den rechtsvergleichenden Referaten bietet das Symposium ein buntes Bild über diese Thematik an.

Target Audience

Strafverteidiger, Mitarbeitende von Rechtsanwaltskanzleien, SteuerberaterInnen, Richter, Staatsanwälte, Vorstandsmitglieder von Unternehmen, Compliance Officer, Mitarbeitende von Finanzdienstleistungsunternehmen wie Banken, Anlagefonds, Stiftungen, Versicherungen, Vermögensverwaltungen; Aufsichts- und Regulierungs-behörden sowie Beratungsunternehmen, Mitarbeitende von VT-Dienstleistern, Interessenten aus Wissenschaft und Praxis.

Costs

Die Veranstaltung ist kostenlos. Die Teilnehmerzahl vor Ort ist auf 35 Personen begrenzt. Die Zahl der digital Teilnehmenden ist unbegrenzt.

Deadline

Dec 03, 2022

 

The General Terms and Conditions apply by submitting a binding registration.
Details on Right of Withdrawal/Cancellation and Dropout as well as Substitute Participants are regulated in the General Terms and Conditions.