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«Lunch & Learn» zum Thema Strafrecht

Am 5. Dezember 2011 bietet die Universität Liechtenstein erneut eine Weiterbildung in der Mittagspause an: Im Rahmen des fünften Praxisseminars «Lunch & Learn» des Lehrstuhls für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht informiert Prof. Dr. Marianne Johanna Hilf über ein für den Finanzplatz Liechtenstein hochaktuelles Thema.


Am 5. Dezember 2011 bietet die Universität Liechtenstein erneut eine Weiterbildung in der Mittagspause an: Im Rahmen des fünften Praxisseminars «Lunch & Learn» des Lehrstuhls für Gesellschafts‐, Stiftungs‐ und Trustrecht informiert Prof. Dr. Marianne Johanna Hilf über ein für den Finanzplatz Liechtenstein hochaktuelles Thema.

Die Strafbarkeit juristischer Personen ist ein Thema, das in Liechtenstein mit dem neuen Unternehmensstrafrecht bzw. der neuen strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen viele Fragen in der Praxis aufwirft. Einerseits stellt sich die Frage nach den Voraussetzungen der Unternehmensstrafbarkeit und andrerseits die Frage nach dem Verhältnis zwischen Individualstrafbarkeit und Unternehmensstrafbarkeit. Im fünften «Lunch & Learn» des Lehrstuhls für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht der Universität Liechtenstein beschäftigt sich eine Expertin mit diesem Themenkomplex. Prof. Dr. Marianne Johanna Hilf, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie unter besonderer Berücksichtigung des Wirtschaftsstrafrechts der Universität St. Gallen, nimmt in ihrem Vortrag «Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen» die neue kriminalstrafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen und den Aspekt der strafrechtlichen Unternehmenssanktionen in den Fokus. Das Praxisseminar samt Mittagslunch findet am Donnerstag, den 5. Dezember 2011 um 12.15 Uhr in der Universität Liechtenstein statt.

Praxisnah und aktuell
Durch die Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von juristischen Personen hat der liechtensteinische Gesetzgeber die internationalen Standards zur Geldwäscherei‐ und Terrorismusbekämpfung umgesetzt. Die internationalen Übereinkommen der UNO und des Europarats wurden ebenfalls mitberücksichtigt. Liechtenstein hat sich in der Gesetzesvorlage, ähnlich wie seine Nachbarn Österreich und die Schweiz, für das strafrechtliche Modell entschieden. Somit wurden entsprechende Änderungen im Strafgesetzbuch und in der Strafprozessordnung vorgenommen. Die Referentin Prof. Dr. Marianne Johanna Hilf, wird sich all diesen Fragen praxisnah widmen, so dass die Teilnehmenden mit entsprechenden Antworten bestückt, die Umsetzung in der täglichen Arbeit vollziehen können.

«Lunch & Learn»: Strafrecht
Universität Liechtenstein, Fürst‐Franz‐Josef‐Strasse, 9490 Vaduz
Mo, 5.12.2011, 12.15‐13.45 Uhr
Preis: CHF 210,‐ pro Person einschliesslich Seminarunterlagen, Zertifikat und Mittagessen
Lunch
Anmeldung: www.uni.li oder per Fax +423 265 11 12
Informationen: Institut für Finanzdienstleistungen, +423 265 11 90

Mit freundlicher Unterstützung der Liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer.


Medienmitteilung, Programm und Pressefoto als Download
20111205_LunchLearn_Strafrecht.pdf (97 KB)
Detailprogramm_LL_05.12.pdf (100 KB)
Foto Lunch&Learn.jpg (2,2 MB)