uni.liThemaWirtschaftsrechtNeuigkeitenIDD – im Zeichen der Weiterbildung

IDD – im Zeichen der Weiterbildung

Es ist keine Übertreibung zu behaupten, dass das Auditorium der Universität Liechtenstein am Nachmittag des 12. März kurzzeitig zu einem der bestversichertesten Orte Liechtensteins zählte; zumindest was den mutmasslichen Versicherungsschutz der Anwesenden betraf. Beachtliche 130 Teilnehmende – vornehmlich Vertreterinnen und Vertreter der Versicherungsbranche – nutzten das dortige Weiterbildungsangebot, zu dem vom Propter Homines Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht in freundlicher Kooperation mit dem Liechtensteinischen Versicherungsverband, dem Verband Liechtensteinischer Versicherungsmakler und der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein geladen worden war.

Nach der Begrüssung von Prorektor Prof. Dr. Nicolas Raschauer führte Ass.Prof. Dr. Judith Sild als Moderatorin durch den Nachmittag und eröffnete sogleich mit dem ersten Vortrag zur für den Versicherungssektor relevanten europarechtlichen und für die Veranstaltung namensgebenden Grundlage: der IDD – der «Insurance Distribution Directive» (zu dt. «Versicherungsvertriebsrichtlinie (EU) 2016/97).

Fortgesetzt wurde von Dr. Sandra Madlener, Juristische Senior Spezialistin im Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen bei der FMA Liechtenstein, die mit einem wohlgemeinten Augenzwinkern, aber im Hinblick auf ihre profunden Sachkenntnisse indessen nicht zu Unrecht als «Miss IDD» vorgestellt wurde. Auf dem eingangs gezeichneten europarechtlichem Fundament aufbauend, erläuterte die FMA-Spezialistin die Anforderungen an die verpflichtende berufliche Schulung und Weiterbildung, führte die einschlägigen einfachgesetzlichen Bestimmungen für den grenzüberschreitenden Vertrieb aus und beleuchtete die durchzuführenden Notifikationsverfahren, indem den Praktikerinnen und Praktikern Checklisten zur Verfügung gestellt wurden.

Als ein zentrales thematisches Herzstück der Vortragsveranstaltung wurde ein grundlegendes Verständnis für die praktische Handhabe und Anwendung der IDD von Alie Beitz, Leiterin Produktmanagement, und Holger Beitz, CEO (beide PrismaLife AG) vermittelt. Sie legten inter alia das nach der IDD vorgesehene Produktfreigabeverfahren, eine (ähnlich der MiFID II vorgesehene) Zielmarktbestimmung, den Umgang mit Interessenkonflikten sowie Störfelder im Vertriebsalltag dar.

René Felder, Rechtskonsulent des Verbands Liechtensteinischer Versicherungsmakler, setzte die praktischen Fragen im Versicherungsvertrieb aufgreifend ebenso fallbezogen fort und gab den Teilnehmenden eine Anleitung zur Hand, mittels derer bestimmte Pflichten im Vertriebsprozess «gescreent» werden können. Der von ihm zur Verfügung gestellte Kriterienkatalog mag dazu dienen, praktische Fallstricke erkennen und vermeiden zu können. Den Veranstaltungsteilnehmenden wurden somit zahlreiche hilfreiche «Werkzeuge» für ihren Berufsalltag in der Versicherungsvermitlung angeboten.

Zwar etwas abseits vom eigentlichen Versicherungsrecht, doch nicht minder praxisrelevant, erklärten Stefan Pippow, Datenschutzbeauftragter der PrismaLife AG, und Michael Valersi, Stv. Datenschutzbeauftragter des Fürstentums Liechtenstein, das Thema «Datenschutz im Versicherungsvertrieb», dem vor allem aufgrund der dort verarbeiteten hochsensiblen Daten besondere Aufmerksamkeit gebührt. Parallel zu den ohnehin bereits umfassenden Informationspflichten, die sich aus dem Regime der IDD ergeben, greifen gleichsam erhebliche datenschutzrechtliche Aufklärungspflichten. Das Co-Referat zum Ende der Veranstaltung bedeutete indessen nicht bloss einen Fingerzeig auf die Bedeutung der DSGVO und einen gelungenen Abschluss der Veranstaltung, sondern legte zudem dar, dass im Fürstentum ein harmonisches Einvernehmen zwischen Aufsichtsbehörden und Unternehmen herrscht.

Den Versicherungsunternehmen und Versicherungsvermittlern der DACH-Region wurde in dieser Auftaktveranstaltung eine überschaubare und wohlproportionierte Fortbildungsmöglichkeit angeboten; der Umfang von 15 Stunden Ausbildungsverpflichtung der IDD konnte seriöserweise natürlich nicht an einem Halbtag vermittelt werden. Daher gab Ass.Prof. Dr. Judith Sild bereits einen Ausblick auf das weitere Ausbildungsangebot:

Bereits am 3. April soll im Rahmen von einer aus drei weiteren Veranstaltungen zur IDD weitere wichtige Bausteine vermittelt werden, wenn insbesondere die Bereiche IBIP-Verordnung und die mittels IPID, PRIIPs und KIDs vorgesehenen Informationspflichten behandelt werden.