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Neue Regeln für Finanzinformationen

Early Adopter: Ab 2016 tauscht Liechtenstein mit den EU-Mitgliedstaaten Finanzinformationen automatisch nach dem globalen Standard der OECD aus.

Über die Umsetzung der hochkomplexen Regelungen informiert die Uni Liechtenstein im Internationalen Steuerseminar.

Liechtenstein hat sich als Mitglied der «early adopters group» mit mittlerweile über 60 weiteren Staaten am 29. Oktober 2014 in Berlin verpflichtet, den globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen (Common Reporting Standard) ab 2016 anzuwenden. Im darauffolgenden Jahr werden steuerlich relevante Daten an die Steuerverwaltungen anderer Staaten übermittelt. Darüber hinaus hat sich Liechtenstein bereit erklärt, ab 2016 auch Gruppenanfragen im Rahmen des Informationsaustauschs auf Anfrage zu akzeptieren.

Pflichten der Finanzinstitute

Die innerstaatliche Umsetzung des AIA erfolgt in Liechtenstein in Form eines Gesetzes über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) und der noch zu erlassenden AIA-Verordnung. Beide treten am 1. Januar 2016 in Kraft. Das liechtensteinische AIA-Gesetz regelt insbesondere die Pflichten liechtensteinischer Rechtsträger und Finanzinstitute, der meldepflichtigen Personen, die Weiterleitung der Informationen durch die Steuerverwaltung, Vertraulichkeit und Datenschutz, die anwendbaren Verfahren, Missbrauchsbestimmungen sowie die Strafen für Zuwiderhandlungen. Liechtensteinische Finanzinstitute sind nach dem AIA-Standard dazu verpflichtet, Daten über Finanzkonten von im Ausland ansässigen natürlichen Personen und Rechtsträgern an die liechtensteinische Steuerverwaltung zu liefern. Als meldepflichtige liechtensteinische Finanzinstitute gelten nach dem Standard nicht nur Banken, sondern auch Vermögensstrukturen wie Stiftungen, Trusts oder Anstalten, wenn sie professionell gemanagt sind. Daher ist die Abgrenzung zwischen in- und ausländischen, professionell gemanagten Rechtsträgern, die aktive versus passive Vermögenswerte halten und Einkünfte erzielen und ihre Klassifizierung als Finanzinstitute oder aktive oder passive Nicht-Finanzinstitute für die Finanzdienstleistungspraxis von grösster Wichtigkeit. Zu melden sind Finanzkonten, wobei die OECD diesen Begriff extrem weit versteht. Neben dem klassischen Bankdepot können auch Begünstigungen aus bestimmten Lebensversicherungsverträgen oder an diskretionären oder nicht-diskretionären liechtenstei nischen Vermögensstrukturen als Finanzkonten verstanden werden. Die auszutauschenden Informationen umfassen insbesondere Kapitaleinkünfte wie Zinsen und Dividenden, den Stand der Vermögenswerte sowie Veräusserungsgewinne aus Finanzinstrumenten.

Weit gezogener Umfang

Auch der Umfang der vom Meldestandard betroffenen Personen wird vom AIA-Standard sehr weit gezogen: Als wirtschaftlich Berechtigte zu melden sind nicht nur die Inhaber von Bankdepots oder Fondsanteilen, sondern auch Stifter, Begünstigte, Protektoren oder sonstige kontrollierende Personen von liechtensteinischen und aus ländischen Vermögensstrukturen wie Stiftungen, Anstalten oder Trusts. Der AIA gilt nur reziprok; daher ist zu klären, gegenüber welchen Staaten Informationen geliefert werden müssen. Liechtenstein und die EU haben kürzlich ein Abkommen unterzeichnet, wonach der AIA gegenüber sämtlichen EU-Mitgliedstaaten ab 2016 anwendbar ist – in Bezug auf Österreich allerdings erst ab 2017. Hinsichtlich Drittstaaten zwingt der AIA zu einer Differenzierung, ob die zu meldenden Personen und Rechtsträger in Staaten ansässig sind, die am AIA teilnehmen oder nicht. Diese Unterscheidung kann insbesondere für solche Einkünfte eine Rolle spielen, die von liechtensteinischen Rechtsträgern über ausländische Underlying-Gesellschaften erzielt werden.

Lösungen für die Praxis

Der AIA schafft immense Herausforderungen für die liechtensteinischen Finanzintermediäre: Die hochkomplexen Regelungen des AIA-Meldestandards werfen zahlreiche Probleme und Zweitfelsfälle für die Praxis auf. Die Universität Liechtenstein lädt daher am 1. Dezember zu einem Internationalen Steuerseminar über die Umsetzung des AIA in Liechtenstein ein. Das hochbrisante, komplexe und aktuelle Themenfeld wird von ausgewiesenen Experten aus Wissenschaft, Verwaltung und Praxis anhand von Fällen und Beispielen analysiert. Zu sätzlich widmet sich das Internationale Steuerseminar auch den Gruppenanfragen, die in Liechtenstein ebenfalls ab 2016 zulässig sind. Für die Teilnehmenden besteht dabei auch die Möglichkeit, Fragen mündlich oder schriftlich direkt an die Referierenden zu stellen.

 

Martin Wenz , Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales und Liechtensteinisches Steuerrecht am Institut für Finanzdienstleistungen der Universität Liechtenstein.