Zivil- und gesellschafts-rechtliche Fragen des "Smart Home"

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Projektart und Laufzeit

FFF-Förderprojekt, April 2019 bis August 2020 (abgeschlossen)

Koordinator

Lehrstuhl für Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht

Forschungsschwerpunkt

Wealth Management

Forschungsgebiet/e

Digital Innovation

Beschreibung

Im Rahmen des Forschungsprojektes "Zivil- und gesellschaftsrechtliche Fragen des Smart Home im liechten-steinischen Recht und im Rechtsvergleich zu anderen deutschsprachigen Rechtsordnungen" wurden wesentliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit Digitalisierung und neuen Technologien untersucht und ein wichtiger Grundstein für weiterführende Forschung gelegt. Die stetig voranschreitende technologische Entwicklung ist vielfältig und betrifft beinahe jeden Lebensbereich. Smart Home Geräte, die in Wohnungen und Häusern Einzug gehalten haben, intelligente Waagen, die selbständig Waren bestellen, und intelligente "Verträge", die die vereinbarten Rechtsfolgen auslösen. Insofern sind Smart Homes und Smart Contracts mittlerweile keine Zukunftsmusik, sondern erfreuen sich immer grösserer Beliebtheit. Diese und viele weitere Neuerungen haben Implikationen auf die Gesellschaft und folglich auf das Recht. Mithilfe dieses Forschungsprojektes konnten wichtige Erkenntnisse gewonnen werden, wie de lege lata und de lege ferenda diesen Rechtsproblemen begegnet werden kann. Da die Digitalisierung ein weltweites Phänomen ist, wurde stets ein Rechtsvergleich mit den deutschsprachigen Rechtsordnungen angestrengt. Insgesamt soll zur wissenschaftlichen Diskussion dieser Rechtsprobleme in Liechtenstein und anderen deutschsprachigen Ländern angeregt werden.
Ein Smart Contract ist ein manipulationssicheres, intelligentes Konstrukt, das für "Wenn-Dann-Ausführungen" eingesetzt wird. Im Zuge des Rechtsvergleichs konnte festgestellt werden, dass die Einordnung von Smart Contracts in den diversen Staaten divergiert. Smart Contracts werden eingesetzt, damit bei Eintreten einer bestimmten, vorher definierten Bedingung gleichzeitig und ohne Zutun die Rechtsfolge eintritt. Ein möglicher Anwendungsbereich wäre, dass bei Zahlungsverzug des Leasingnehmers das Leasingfahrzeug automatisch den Zugang versperrt. Die Forschungsarbeit konnte in diesem Bereich wesentliche Erkenntnisse hervorbringen. Aus rechtsdogmatischer Sicht war insbesondere die Frage zu untersuchen, ob solche Konstrukte mit der Vertragsschlussdogmatik des ABGB in Einklang zu bringen sind. Die Untersuchung hat gezeigt, dass dies im ABGB aufgrund der grundsätzlich geltenden Formfreiheit der Fall ist, sofern jedoch Formvorschriften bestehen, diese nicht umgangen werden dürfen. Ebenso konnte wichtige Grundlagenforschung im Bereich Willenserklä-rung, Stellvertretung und weiteren Rechtsinstituten im Bereich Smart Contracts geschaffen werden (vgl. Schurr, F. (2019). Anbahnung, Abschluss und Durchführung von Smart Contracts im Rechtsvergleich. Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft(3), 257-284)
In der weiteren Forschungsarbeit wurde das Augenmerk auf diverse Smart Home Geräte gelegt, mithilfe derer ein Vertragsschluss herbeigeführt werden kann. Hier ist insbesondere das Dash Smart Shelf von Amazon zu erwähnen. In einem Beitrag für die Liechtensteinische Juristenzeitung wurde das Gerät unter Berücksichtigung der liechtensteinischen Vertragsrechtsdogmatik untersucht. Die intelligente Waage bestellt automati-siert, d.h. ohne Zutun des Nutzers, Produkte nach, wenn ein bestimmter Vorrat unterschritten wird. Im Umstand, dass nicht der Nutzer die Bestellung auslöst, liegen eine Reihe an rechtswissenschaftlichen Spannungs-feldern; denn dem Vertragsschluss ist menschliches Handeln immanent. Die eingehende Forschungsarbeit konnte wichtige Erkenntnisse in diesem Bereich erzielen.

Projektergebnisse:

Liechtensteinbezug

Auch in Liechtenstein wurden die Chancen dieser neuen Wohnform erkannt. Beispielsweise haben einige liechtensteinische Gemeinden eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen, in der untersucht wurde, ob ein generationengerechtes Wohnhaus, welches mit Smart Home Technologie ausgestattet wäre, umgesetzt werden kann. Die Smart Home Technologie könne durch Bewegungsmelder bei Bedarf einen Notruf absetzen oder etwa über ein Tablet sei das Licht, die Raumtemperatur und die Rollläden steuerbar. Dies fördere nicht nur die Sicherheit, sondern könnte auch dazu beitragen, dass ältere Menschen auch im hohen Alter ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Schlagworte

Konsumentenschutzrecht, Privatrecht, Internet der Dinge, Smart Home

Förderer

  • Forschungsförderungsfonds der Universität Liechtenstein

Publikationen

  • Innerhofer, B., Jörg, M., Lettenbichler, M., & Reheis, J. (2020). Die virtuelle Wohnungseigentümerversammlung. Immolex : neues Miet- und Wohnrecht(6), 177-181.

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  • Lettenbichler, M., & Jörg, M. (2020). Der «Dash Smart Shelf» aus Sicht der liechtensteinischen Vertragsrechtsdogmatik. Liechtensteinische Juristen-Zeitung(3), 232-239.

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  • Butterstein, A., Jörg, M., & Lettenbichler, M. (2020). Das Smart Home im liechtensteinischen Versicherungsrecht. Spektrum des Wirtschaftsrechts, 499-510.

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  • Schurr, F. (2019). Anbahnung, Abschluss und Durchführung von Smart Contracts im Rechtsvergleich. Zeitschrift für Vergleichende Rechtswissenschaft(3), 257-284.

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  • Lettenbichler, M. (2019, 04 June). Vertragsschluss mittels Dash Buttons im liechtensteinischen Recht. Forschungs-Workshop des Instituts für Wirtschaftsrecht, Weesen, Schweiz.

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