Art:Modul/Prüfung
ECTS-Credits:5.0
Lektionen / Semester:55.0 L / 41.5 h
Selbststudium:108.5 h
Modulleitung/Dozierende
- Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr
(Studienleitung)
- Prof. Dr. iur. Alexandra Butterstein, LL.M.
(Studienleitung)
- Mag. iur. Petra Schwärzler
(Modulleitung)
- Justine Chantal Solèr
(Informationskontakt)
Studiengang
Executive Master of Laws im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht (01.09.2018)Lehrveranstaltungen
- EM LLM GesR 18: Internationales Erbrecht
- EM LLM GesR 18: Schiedsgerichtsbarkeit
- EM LLM GesR 18: Internationales Ehegüterrecht
- EM LLM GesR 18: Internationales Insolvenz- und Anfechtungsrecht
- EM LLM GesR 18: Asset Protection
- EM LLM GesR 18: Family Office
- EM LLM GesR 18: Wissenschaftliches Schreiben (Vorbereitung Masterthesis)
- EM LLM GesR 18: Asset Protection im Erbrecht: Fälle
Beschreibung
Ganz im Zeichen der Vermögensplanung und -nachfolge steht das achte Modul. So ist der erste Teil dem Internationalen Erb- und Ehegüterrecht gewidmet. Den Teilnehmenden werden zunächst die internationalen prozessrechtlichen Grundlagen Liechtensteins wie auch der umliegenden Länder (Deutschlands, Österreichs, Italiens und der Schweiz ) im Hinblick auf das Ehe- und Ehegüterrecht eingehend erläutert, ebenso die internationalen Abkommen aus diesen Bereichen. Hierzu gehört auch die Feststellung der anwendbaren Rechtsnormen, deren Prüfung sowie die einzelnen Anknüpfungstatbestände. Im Anschluss wird das materielle Ehegüterrecht der einzelnen Rechtsordnungen sukzessive behandelt und einander gegenübergestellt. Auch im Hinblick auf das Internationale Erbrecht werden zunächst die Abkommen sowie die liechtensteinischen kollisionsrechtlichen Bestimmungen intensiv erörtert. Im Besonderen wird sodann auf das Internationale Erbrecht nach Stiftungen und Anstalten eingegangen, bevor die prozessuale Vorgehensweise erläutert wird. Ein Überblick über das Internationale Insolvenz- und Anfechtungsrecht, insbesondere im Hinblick auf gesellschafts- und erbrechtliche Sachverhalte, rundet den ersten Teil ab. Im zweiten Teil liegt das Augenmerk auf den Möglichkeiten der Asset Protection, also dem Schutz erworbenen Vermögens vor dem Zugriff Dritter. Nachdem die Grundlagen funktionierender Asset Protection (wie zum Beispiel die Zulässigkeit der Schiedsgerichtsbarkeit eines Asset Protection Trusts usw.) eingehend erörtert wurden, kommen die Möglichkeiten und Erfordernisse zunächst aus ehegüterrechtlicher Sicht, sodann aus erbrechtlicher Perspektive zur Sprache. Im Mittelpunkt steht dabei die Arbeit an konkreten, realen Fällen. Abgerundet wird das Modul mit einem Themenabend zum Wirtschaftsstrafrecht.
Kompetenzen
Prüfungen
- PWB_EM LLM GesR 18: Modulprüfung 8 (WS 19/20, in Planung)
- PWB_EM LLM GesR 18: Modul 8 - Vermögensplanung und -gestaltung (SS 20, in Bewertung)