Vortrag
Referent
Dr. iur. Johannes Gasser, LL.M.
Termin
10.05.2011 18:00 - 20:00
Inhalt
Verwaltungs-, Stiftungsräte und andere Organe sehen sich zunehmend der Gefahr ausgesetzt, für Fehlentscheide zur Verantwortung gezogen zu werden. Schadenersatzprozesse sind an der Tagesordnung. Der Gesetzgeber hat mit dem neuen Stiftungsrecht 2008 eine Haftungserleichterung eingeführt, die sogenannte "Business Judgement Rule", die zuvor bereits von den liechtensteinischen Gerichten herausgebildet wurde. Seitdem hat sie in der Rechtsprechung immer mehr an Bedeutung gewonnen. Der Vortrag soll aufzeigen, wann Organe auf diese Haftungsfreiheit vertrauen und sich darauf berufen können. Beispiele aus der und für die Praxis sollen den Vortrag abrunden.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Treuhänder, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere an der aktuellen Rechtsprechung interessierte Personen
Information
Paulina Bracher, MSc
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr
Preis
CHF 190,- pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro
Anmeldeschluss
30.05.2011
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.