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Liechtenstein Trust Conference 2014

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Tagung

Referenten

Dr. Oonagh Breen, B.C.L., LL.M., LL.M., J.S.D., B.L.
Prof. Dr. Dr. h.c. Helmut Heiss, LL.M.
MMMag. Dr. Thomas Lungkofler, TEP, LL.M.
Dr. Johanna Niegel, LL.M., LL.M., TEP
Dr. Stephan Ochsner, LL.M.
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr
Marcus Staff, B.A.
Prof. William Swadling, M.A., LL.M.

Termin

15.04.2014 12:30 - 18:30

Inhalt

Trust als Instrument der Unternehmensstrukturierung, die Haftung des Trustee sowie Grenzüberschreitende Trusts

Da Trusts vermehrt zur Ausgestaltung unternehmensbezogener Sachverhalte herangezogen werden und in manchen Ländern ein Großteil des eingebrachten Geldes in Trusts mit kommerzieller Prägung verwaltet wird, widmet sich die diesjährige Liechtenstein Trust Conference den Einsatzmöglichkeiten in der Gesellschaftsstrukturierung.

In seiner jüngsten Rechtsprechung hat der UK Supreme Court eine grundlegende Richtungsänderung in Bezug auf von einem Trustee begangene Fehler eingeschlagen. In einigen Offshore Jurisdiktionen wird nun diskutiert, ob dieser Entscheidung gefolgt werden soll: Eine Frage, die auch für das Fürstentum relevant ist. Deshalb werden speziell diese Rechtsfrage sowie die Haftung von Trustees im Allgemeinen erörtert.

Meist liegen liechtensteinischen Trusts grenzüberschreitende Sachverhalte zugrunde, die oftmals zu Fragen der Anerkennung und Durchsetzung von Gerichtsentscheidungen in solchen Ländern, die das Rechtsinstitut des Trust nicht anerkennen, führt. Diese Fragen werden im abschliessenden Teil der Trust Conference behandelt.

Für die Vorträge konnten international anerkannte Experten aus Wissenschaft und Praxis gewonnen werden, die auch an einer finalen Paneldiskussion teilnehmen werden.

Zielgruppe

Rechtsanwälte, Treuhänder, Mitarbeiter von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleistern sowie weitere am Trustrecht interessierte Personen

Information

Paulina Bracher, MSc
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr

Preis

CHF 390,- pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro.

Anmeldeschluss

16.04.2014

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.