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30. Rechtsprechtag - Neue Rechtsprechung in sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten

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Vortrag

Referent

Dr. iur. Vincent Augustin

Termin

12.11.2014 18:00 - 20:00

Inhalt

Der 30. Rechtsprechtag widmet sich dem liechtensteinischen Sozialversicherungsrecht, das sich aus verschiedensten Bereichen zusammensetzt. Neben der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der Invalidenversicherung samt der Ergänzungsleistungen zu diesen genannten Versicherungen zählen dazu auch die betriebliche Personalvorsorge, die Pensionsfonds, die Kranken- und die Unfallversicherung, die Mutterschaftszulagen, die Familienzulagen sowie die Arbeitslosenversicherung. Das liechtensteinische Sozialversicherungsrecht beruht im Wesentlichen auf dem schweizerischen Recht. Dessen Bestimmungen enthalten heute zudem einen sogenannten allgemeinen Teil, das ATSG, welches vor allem Definitionen und allgemeine Verfahrensbestimmungen enthält.

Da Liechtenstein diese Neuerungen nicht übernommen hat, gelten mangels ATSG die Verfahrensbestimmungen in den einzelnen Gesetzen. Zwar sind diese Normen in vielen Bereichen recht ähnlich ausgestaltet, doch kann in diesem Zusammenhang nicht von Einheitlichkeit gesprochen werden. Während die Gerichte lange Zeit kaum Verfahren in Sozialversicherungssachen zu verhandeln hatten, wurde in den letzten Jahren eine merkliche Zunahme dieser Streitigkeiten verzeichnet. Durch diese Entwicklungen ist eine umfangreiche Rechtsprechung entstanden.

Der Referent des Tages wird sich in seinem Vortrag auszugsweise mit der aktuellen Judikatur in sozialversicherungsrechtlichen Streitigkeiten auseinandersetzen.

Zielgruppe

Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere an der aktuellen Rechtsprechung interessierte Personen.

Information

Paulina Bracher, MSc
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr

Preis

CHF 210,- pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro.

Anmeldeschluss

30.11.2014

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.