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31. Rechtsprechtag - Neue Rechtsprechung des EuGH zur Kapitalverkehrsfreiheit (und anderen Grundfreiheiten) und die Auswirkungen auf den EWR

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Vortrag

Referenten

Dr. Luigi Malferrari, LL.M. (Harvard)
Dr. iur. Andrea Entner-Koch, LL.M. (Brügge)

Termin

24.02.2015 18:00 - 20:00

Inhalt

Als EWR-Mitgliedstaat profitiert Liechtenstein enorm von den Grundfreiheiten des EU/EWR-Rechts. Der Fortschritt des europäischen Binnenmarkts stellt das Fürstentum aber zugleich vor eine Reihe an schwierigen und zum Teil neuen Fragen. In den vergangenen Jahren hat der EuGH bahnbrechende Entscheidungen bei der Anwendung und Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum getroffen, die von der Praxis stets zu berücksichtigen sind. Darüber hinaus sind Harmonisierungsvorschriften des sekundären Rechts der EU/des EWR immer komplexer; ihre gegenseitige Koordinierung sowie das Zusammenspiel zwischen sekundärem und primärem Recht stellen für den Rechtsanwender eine grosse Herausforderung dar.
Der europäische Binnenmarkt ist rechtlich noch nicht vervollständigt. Von Europa wird gefordert, das Wirtschaftswachstum zu fördern und soziale Gerechtigkeit zu gewährleisten. Andererseits wird zu Zeiten der Unsicherheit und Wirtschaftskrise das Bedürfnis, dass der Staat allgemeine Interessen effektiver schützen soll, immer stärker. Gleichzeitig spielt der Grundrechtsschutz eine zunehmend große Rolle in der Judikatur des EuGH auch bei der Auslegung der Vorschriften über die Grundfreiheiten, zumal der Beitritt der EU zur EMRK auf der aktuellen Agenda steht.

Brisante und zum Teil neue juristische Fragen stellen sich vor allem im Dienstleistungssektor etwa in den Bereichen der sog. digital economy und der Finanzdienstleistungen. Ausserdem ist die Einwirkung der Grundfreiheiten auf das nationale Rechtssystem (z.B. das Steuerrecht) komplex und umstritten. Dabei ist die Rechtsprechung des EuGH fallimmanent und systematisierungsbedürftig. Insbesondere muss die Verhältnismässigkeitsprüfung von nationalen Hindernissen durch den EuGH in den Kontext des Einzelfalls, aber auch allgemeiner Rechtsprechungsrichtungen gesetzt werden.

Die Veranstaltung dient somit der systematischen Darstellung und kritischen Analyse der wichtigsten EuGH-Entscheidungen zu den Grundfreiheiten und zeigt auf, welche Tendenzen sich skizzieren lassen und welche Fragen sich in der Praxis künftig stellen werden.

Dr. Luigi Malferrari ist Mitglied des Juristischen Dienstes (Gruppe Wettbewerb) der Europäischen Kommission in Brüssel und arbeitet vor allem in den Bereichen des Kartell- und Fusionsrechts, aber auch des Binnenmarktes. Luigi schloss im Jahr 1995 sein Studium der Rechtswissenschaften (laurea) an der Universität Bologna ab, bekam im Jahr 1998 seinen LL.M.-Abschluss von der Harvard Law School und promovierte 2002 an der Universität Heidelberg (Max-Planck-Institut für Völkerrecht). Luigi wurde in Italien als Rechtsanwalt zugelassen und arbeitete in der (damaligen) Wirtschaftskanzlei Lovells von 2001 bis 2003. Anschliessend sammelte Luigi mehrjährige Erfahrung als Rechtsreferent ("référendaire") am Europäischen Gerichtshof in Luxemburg von 2003 bis 2008 und war 2 Jahre als Jurist in der Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission angestellt. Darüber hinaus ist Luigi heute auch als Dozent an der Robert-Schuman Universität in Strassburg und an der EBS in Wiesbaden sowie als Mitglied im Beirat der Europäischen Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (EuZW) tätig.

Zielgruppe

Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere an der aktuellen Rechtsprechung interessierte Personen.

Information

Paulina Bracher, MSc
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr

Preis

CHF 210,- pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro.

Anmeldeschluss

28.02.2015

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.