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Internationales Steuerseminar 2015

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Tagung

Referenten

Jürg Birri
MMag. Bernhard Canete
Dr. Thomas Nigg
MMag. Michael Petritz, LL.M.
Daniel Ruffi
Dr. Mark Steiner
Prof. Dr. Martin Wenz

Termin

01.12.2015 08:30 - 17:30

Inhalt

Fallbeispiele und Fallstudien zum Automatischen Informationsaustausch (AIA) und Gruppenanfragen zu liechtensteinischen und ausländischen Bankbeziehungen und Vermögensstrukturen mit und ohne underlying-Gesellschaften und -Strukturen
FL, AT, CH, DE, IT, EU - BVI, Jersey, Panama


Liechtenstein hat sich verpflichtet, den globalen Standard zum automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen ab 2016 anzuwenden und ab 2017 steuerlich relevante Daten an die Steuerverwaltungen anderer Staaten zu übermitteln. Darüber hinaus hat sich Liechtenstein bereit erklärt, ab 2016 auch Gruppenanfragen im Rahmen des Informationsaustauschs auf Anfrage zu akzeptieren.

Die Umsetzung des AIA erfolgt in Liechtenstein durch das Gesetz über den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIA-Gesetz) und die noch zu erlassende AIA-Verordnung. Gruppenanfragen werden durch eine Anpassung des Steueramtshilfegesetzes (SteAHG) möglich. Alle diese Regelungen treten am 01. Januar 2016 in Kraft.

Ziel der Veranstaltung ist es, folgende Themen in Bezug auf Gruppenanfragen sowie zum AIA detailliert und praxisbezogen ausschliesslich anhand von Fallbeispielen und Fallstudien zu analysieren:

  • Welche Formen von Gruppenanfragen sind in Bezug auf Bankbeziehungen und Vermögensstrukturen zulässig
  • Welche meldepflichtigen natürlichen und juristischen Personen, aktiven und passiven, in- und ausländischen und/oder professionell gemanagten Rechtsträger und Vermögensstrukturen inkl. Stiftungen, Anstalten, Trusts, Versicherungen und Investmentfonds werden wann, wie und durch wen erfasst und gemeldet
  • Welche AIA- vs. nicht AIA-Vermögenswerte und Einkünfte sowie underlying-Gesellschaften und -Vermögensstrukturen werden wann, wie und durch wen erfasst und gemeldet
  • Wie grenzen sich in- und ausländische Rechtsträger, aktive Nichtfinanzinstitute (aNFE), Finanzinstitute (FI) und passive Nichtfinanzinstitute (pNFE) voneinander ab
  • Welche Finanzinstitute (FI) sind dazu verpflichtet, Finanzinformationen an die nationale Steuerverwaltung zu liefern
  • Welche meldepflichtigen Konten und konkreten Finanzinformationen werden an die nationale Steuerverwaltung geliefert, insbesondere in Bezug auf Bankbeziehungen, Inhaber von Fondsanteilen, Stifter, Begünstigte und Protektoren von liechtensteinischen Vermögensstrukturen
  • Wie erfolgt die verfahrensrechtliche Umsetzung des AIA und seine Implementierung in der Finanzdienstleistungspraxis

Als Referenten konnten insbesondere gewonnen werden:

  • Jürg Birri, Rechtsanwalt, dipl. Steuerexperte, Partner, Head of Legal & Regulatory Competence Center, KPMG AG, Zürich
  • MMag. Bernhard Canete, Leiter-Stv. Abteilung Internationales, Steuerverwaltung Liechtenstein, Vaduz
  • Dr. Thomas Nigg, RA, Ernst Nigg Treuhand- und Verwaltungsanstalt, Vaduz
  • MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP, StB, KPMG Alpen-Treuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs AG, Wien
  • Daniel Ruffi, Rechtsanwalt, Eidg. Steuerverwaltung, Dienst für Informationsaustausch in Steuersachen, Chef Amtshilfe, Bern
  • Dr. Mark Steiner, Bereichsleiter Operations, Projects, Logistics, LGT Bank AG, Vaduz
  • Prof. Dr. Martin Wenz, Lehrstuhl für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales und Liechtensteinisches Steuerrecht, Universität Liechtenstein, Vaduz

Detailprogramm

Zielgruppe

MitarbeiterInnen von Unternehmen und Konzernen, Banken, Versicherungen und weiteren Finanzdienstleistern sowie der Steuerverwaltung, Fondsmanager, Rechtsanwälte, Steuerberater, Treuhänder, Vermögensverwalter und Wirtschaftsprüfer

Information

Paulina Bracher, MSc
Prof. Dr. Martin Wenz

Preis

CHF 790.- pro Person einschliesslich Tagungsunterlagen, Pausenerfrischungen, Mittagessen und Apéro

Anmeldeschluss

27.11.2015

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.