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MiFID II: Die europäischen Durchführungsrechtsakte

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Tagung

Referenten

Dr. Martin Alge
Dr. iur. Martin Brenncke
Dr. iur. Günther Dobrauz-Saldapenna, MBA
lic.oec. HSG Remo Maggi, LL.M.
Prof. Dr. Rolf Sethe, LL.M.
Prof. Dr. Dirk Zetzsche, LL.M. (Toronto)

Termin

Dienstag, 15. Dezember 2015
13.30-18.00, anschliessend Apéro

Inhalt

Mittlerweile zeichnen sich die ersten Details der europäischen Umsetzungsakte zu MiFID II ab. Dies ist Anlass, einen genauen Blick auf die für Liechtenstein relevanten Umsetzungsvorschriften zu werfen. Es freut uns deshalb besonders, dass wir zu diesem Thema renommierte Experten aus dem In- und Ausland in Liechtenstein begrüssen dürfen.

Die in Kooperation mit Prof. Dr. Rolf Sethe, Leiter des Forschungsschwerpunkts Finanzmarktregulierung "FinReg", Universität Zürich, organisierte Veranstaltung wird sich schwerpunktmässig mit den Themen Gebührengestaltung, Portfolioverwaltung, Product Governance, Anlageberatung sowie Kundendifferenzierung befassen. Zugleich werden Sie über den neuesten Stand der Umsetzung von MiFID II in Liechtenstein informiert.

Veranstaltungsort
Auditorium
Universität Liechtenstein
Fürst-Franz-Josef Strasse
9490 Vaduz
Fürstentum Liechtenstein

Zielgruppe

Mitarbeiter in Banken, Vermögensverwaltungen, Anlagefonds, Versicherungen, Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie Rechtsanwalts-Kanzleien und Unternehmensberatungen, die sich über MiFID II und deren Auswirkungen für den Finanzplatz Liechtenstein informieren wollen.

Information

Dipl. Kff. Nadja Dobler
Jasmin Kozlica, M.A. HSG

Preis

CHF 410.- pro Person einschliesslich Tagungsunterlagen und Verpflegung.

Bei Anmeldungen von Mitgliedsunternehmen des Vereins unabhängiger Vermögensverwalter in Liechtenstein (VuVL) wird ein reduzierter Teilnahmebetrag von CHF 300,- pro Person berechnet. Die Differenz trägt der Verband.

Anmeldeschluss

11.12.2015

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.