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Compliance-Day 2017

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Tagung

Referenten

Prof. Dr. Roland Müller
MMag. Philipp Rosenauer, MLaw, MSc
Prof. Dr. Nicolas Raschauer
Hubert Krattinger
Lic. oec. publ. Olaf von der Lage, LL.M.
Prof. Dr. Richard Soyer
Dr. iur. Georg A. Stöckl
Priv.-Doz. Dr. Wolfgang Wessely, LL.M.
Kenan Tur
Dr. Zora Ledergerber
Univ.-Prof. Dr. Michael Gruber
Dr. oec. Jürgen Brücker

Termin

Dienstag, 09. Mai 2017

Inhalt

Whistleblowing

  • Unternehmensrisiko
  • Hinweisgebersysteme
  • Imageschäden für Unternehmen
  • Besonderheiten in der Rechtsanwendung

Unter Whistleblower, vom englischen to blow the whistle, bezeichnet man eine Person, die für die Allgemeinheit Missstände aus einem geheimen oder geschützten Bereich an die Öffentlichkeit bringt. Grosse Bekanntheit erlangte der Begriff insbesondere durch den Whistleblower Edwar Snowden, der von ihm kopierte Geheimdokumente veröffentlichte. Der oftmals negativ behaftete Begriff kann dazu dienen, Unregelmässigkeiten und Missstände in einem Unternehmen aufzuzeigen und strafrechtlich relevante Sachverhalte aufzudecken.

Das Vormittagsprogramm legt den Schwerpunkt auf Risikoerkenntnis und Verortung von Missständen. Dabei wird sowohl auf intrinsisch und extrinsisch motiviertes Whistleblowing, sowie auf die einzelnen Rechtsdisziplinen (Öffentliches Recht, Kapitalmarktrecht) eingegangen werden. Untersuchungsgegenstand bilden auch die Rechtssysteme der umliegenden Nachbarstaaten. In der anschliessenden Podiumsdiskussion werden Vor- und Nachteile des Whistleblowing näher durchleuchtet. Die Teilnehmenden haben dabei die Gelegenheit, das Thema Whistleblowing mit individuellen Fragen zu vertiefen.

Mögliche Nachteile oder drohender Jobverlust beeinflussen das Anzeigeverhalten bei Arbeitnehmern massiv. Auf Seiten des Unternehmens kann eine Falschschausage zu Umsatzeinbussen und zu einer massiven Rufschädigung führen. Der erste Teil des Nachmittagsprogramms geht auf Imageschäden bei Versagen des Whistleblowing ebenso ein, wie auf strafrechtlich relevante Tatbestände.

Im letzten Teil der Tagung wird besonderes Augenmerk auf Hinweisgebersysteme, deren Adaptierung, sowie Erfahrungswerte mit Hinweisgebersystemen in der Anwendungspraxis gelegt.

Zielgruppe

Compliance-Beauftragte in Banken, Versicherungen, Fonds sowie anderen Finanzdienstleistern, Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Mitarbeiter der Verwaltungsbehörden sowie von Gewerbe- und Industriebetrieben, die an einer fundierten Weiterbildung im Bereich Compliance interessiert sind und in ihrem beruflichen Alltag gegenwärtig oder künftig damit zu tun haben.

Information

lic. iur. Frédérique Lambrecht, LL.M.
Univ.-Prof. Dr. Francesco A. Schurr

Preis

CHF 810,- pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmebescheinigung, Mittagessen und Apéro.

Anmeldeschluss

02.05.2017

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.