Vortrag
Referent
Assoz.-Prof. Priv.-Doz. Dr. Manfred Büchele
Termin
13.12.2016 18:00 - 20:00
Inhalt
Die Anforderungen an Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, Richter und Staatsanwälte, aber auch an juristische Mitarbeiter in der Wirtschaft und Verwaltung wachsen ständig. Daher ist die Auseinandersetzung mit aktueller einschlägiger Rechtsprechung für Praktiker im rechtlichen Arbeitsumfeld unerlässlich.
Die zwei wohl dynamischsten Immaterialgüterrechte, das Urheberrecht und das Markenrecht, werden in ihrer Entwicklung massgeblich von der Rechtsprechung geprägt. Dass sich dabei sowohl die europäische wie auch die nationale Judikatur seiner Nachbarstaaten auf Liechtenstein auswirken, liegt angesichts zahlreicher personeller und wirtschaftlicher Verzahnungen mit dem Ausland auf der Hand. Vor diesem Hintergrund stellt der Referent ausgewählte Entscheidungen aus der urheber- und markenrechtlichen Judikatur vor, erläutert deren Relevanz für die Praxis und geht insbesondere auf folgende Themen ein:
- Zulässigkeit von Hyperlinks im Internet
- Zugangssperren zu urheberrechtswidrigen Netzinhalten
- Haftung für das Anbieten eines offenen WLAN
- Unterscheidungskraft von (Form-)Marken
- „Reichweite“ von Verwechslungs- und Bekanntheitsschutz
Professor Manfred Büchele ist ausgewiesener Experte auf dem Gebiet des Immaterialgüterrechts. Der Schwerpunkt des Vortrags wird auf der aktuellen Rechtsprechung liegen; jüngere Entwicklungen in der Gesetzgebung werden ebenfalls erörtert.
Zielgruppe
Rechtsanwälte, Treuhänder, Wirtschaftsprüfer, juristische Mitarbeiter in der Verwaltung und am Finanzplatz sowie weitere an der aktuellen Rechtsprechung interessierte Personen.
Information
lic. iur. Frédérique Lambrecht, LL.M.
Prof. Dr. Francesco Schurr
Preis
CHF 210,- pro Person einschliesslich Unterlagen, Teilnahmezertifikat und Apéro.
Anmeldeschluss
01.12.2016
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.