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After-Lunch Lecture: Von «Basel 3» zu «Basel 3.5»

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Vortrag

Termin

Freitag, 4. November 2016, 13.00-15.00 Uhr
Universität Liechtenstein, Hörsaal 5 (H5)

Inhalt

Von «Basel 3» zu «Basel 3.5»
Neue Herausforderungen für den Bankenplatz Liechtenstein


Der Propter Homines Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht sieht seine Aufgabe nicht nur in der Analyse aktueller regulatorischer Fragestellungen mit Auswirkungen auf den Finanzplatz Liechtenstein, sondern auch in der Wissensvermittlung.

Im Zuge eines neuen Veranstaltungsformates „After-Lunch Lectures“ erhalten die Marktteilnehmer die Möglichkeit, sich möglichst kompakt über aktuelle Fragestellungen der internationalen und europäischen Finanzmarktregulierung zu informieren.

Den Beginn macht ein aktueller Bericht zu: „Von Basel 3 zu Basel 3.5.“. Kaum haben die Marktteilnehmer die Herausforderungen der europäischen Kapitalregulierung („Basel 3“) gemeistert, schicken sich die internationalen und europäischen Gremien an, eine weitere Verdichtung des Basel-Akkords bzw. der internationalen Aufsichtsgrundsätze zu verabschieden.

Davon sind unter anderem praxisrelevante Bereiche wie Offenlegung, Kreditrisiko-Standardansatz, Liquiditätsanforderungen etc. betroffen.

An der Veranstaltung werden nicht nur die wesentlichen Neuerungen der anstehenden Basel-Reform erörtert, sondern auch erste Konsequenzen für den liechtensteinischen Finanzplatz und seine Akteure aufgezeigt.

In Kooperation mit der Finanzmarktaufsicht Liechtenstein (FMA) und dem Liechtensteinischen Bankenverband (LBV)

Zielgruppe

Experten aus Banken und Wertpapierfirmen; Angehörige der Finanzmarktaufsicht; Rechtsanwälte; Treuhänder; Berater; Finanzintermediäre und Wissenschaftler mit Interesse am Finanzplatz Liechtenstein und / oder der Regulierung von Banken und Wertpapierfirmen

Information

Dipl. Kff. Nadja Dobler

Preis

CHF 190.- pro Person, einschliesslich Unterlagen und Verpflegung

Anmeldeschluss

02.11.2016

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.