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Intensivkurs Bankaufsichtsrecht

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Seminar

Termin

22./23./24. November 2018 und
20./21./22. Dezember 2018

Universität Liechtenstein, Vaduz
Seminarraum 10 (Gebäude Fabrikweg)

Inhalt

Seit der Finanzkrise 2008 wird das Bankaufsichtsrecht fortwährend weiterentwickelt. Der seither weitgehend geänderte geltende Rechtsrahmen konfrontiert sowohl Aufsichtsbehörden als auch Banken mit neuen Anforderungen und regulatorischen Herausforderungen.

Im Rahmen des Intensivkurses, der gleichzeitig das Modul 2 des Executive Master of Laws (LL.M.) im Bank- und Finanzmarktrecht darstellt, widmen sich Experten der nationalen Aufsichtsbehörden und Vertreter der Wirtschaft grundlegenden Fragestellungen im Zusammenhang mit dem nationalen und europäischen Bankaufsichtsrecht.

Nebst den gängigen Geschäftsmodellen von Banken und ihrer wesentlichen Verhaltenspflichten wird insbesondere das Zusammenwirken der nationalen und europäischen Aufsichtsbehörden vertieft behandelt. Gerade durch die praxisnahe Ausgestaltung erhalten Teilnehmer des Intensivkurses zudem Einblick in alltägliche Abläufe bei der Umsetzung und Anwendung der regulatorischen Vorgaben und in aktuelle Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene.

Die Kursteilnahme befähigt zur kritischen und selbstständigen Behandlung und Identifikation wesentlicher aufsichtsrechtlicher Problemstellungen, etwa im Bereich der Corporate Governance, der Vergütungspolitik, aber auch der Eigentümerkontrolle.

Zielgruppe

Experten aus Banken und Wertpapierfirmen; Angehörige der Finanzmarktaufsicht; Rechtsanwälte; Treuhänder; Berater; Finanzintermediäre und Wissenschaftler mit Interesse am Finanzplatz Liechtenstein und/oder der Regulierung von Banken und Wertpapierfirmen.

Information

Dipl. Kff. Nadja Dobler

Preis

CHF 2'900.- pro Person, einschliesslich Kursunterlagen, Teilnahmebestätigung und Getränke.
Es werden maximal 15 Teilnehmende aufgenommen.

Anmeldeschluss

16.11.2018

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.