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Intensivkurs Liechtensteinisches und AngloamerikanischesTrustrecht

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Sonstiges

Termin

14./15./16. März 2019
11./12./13. April 2019

Universität Liechtenstein, Vaduz
Hörsaal 5 (Vereinshaus)

Inhalt

Sie lernen im Intensivkurs „Liechtensteinisches und Angloamerikanisches Trustrecht“, der gleichzeitig das Modul 4 des Executive Master of Laws (LL.M.) im Gesellschafts-, Stiftungs- und Trustrecht darstellt, das liechtensteinische Treuunternehmen sowie den Trust nach liechtensteinischem Recht kennen. Aufgezeigt werden die Grundbegriffe, die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen sowie Unterschiede und Gemeinsamkeiten. Ergänzend vermitteln wir Ihnen Wissen über die verschiedenen Möglichkeiten des liechtensteinischen Treuunternehmens, die einzelnen Verwaltungsorgane sowie die Einflussnahmemöglichkeiten des Treugebers. Ebenso beleuchtet werden die Rechtsstellung des Settlor, Regelungen zu Vertretung und Haftung sowie die Rechte von Begünstigten und Gläubigern.

Nachdem das Rechtsinstitut des Trust dem kontinentaleuropäischen Recht überwiegend fremd ist, werden hier zunächst vertiefte rechtsdogmatische Grundlagen gelehrt, bevor die Errichtung eines Trust, dessen Aussenwirkung und die Einflussnahmemöglichkeiten auf den Trust sowie die Rechtsstellung des Trustee, des Settlor und der Beneficiaries behandelt werden.
Die erlernten Kenntnisse werden im Rahmen praktischer Fallbearbeitungen erweitert und vertieft. Darüber hinaus wird das „International and Comparative Trust Law“ beleuchtet und ebenfalls im Rahmen von Case Studies vertieft.

Zielgruppe

Rechtsanwälte, Treuhänder, Richter, Staatsanwälte, Mitarbeiter von Banken, Versicherungen und Finanzdienstleister, Stiftungsratsmitglieder, Rechtswissenschaftler sowie weitere am Stiftungsrecht interessierte Personen.

Information

Prof. Dr. iur. Alexandra Butterstein, LL.M.

Preis

CHF 2'900.- pro Person, einschliesslich Kursunterlagen, Teilnahmebestätigung (75% Anwesenheitspflicht) und Getränke.

Anmeldeschluss

08.03.2019

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.