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ABGESAGT: 3. Liechtensteinischer Fondsabend

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Vortrag

Referent

Mag. iur. Markus Wagner

Termin

Dienstag, 3. März 2020
18.00-19.00 Uhr anschl. Apéro und Networking

Universität Liechtenstein, Vaduz
Hörsaal 6 (H6)

Inhalt

Der liechtensteinische Fondsabend dient als Plattform des regionalen Fondsplatzes und als Diskussionsforum aktueller Kernthemen der Fondsregulierung.

Er bietet Gelegenheit zum fachlichen Austausch und Networking unter Fondsverwaltern, Asset Managern, institutionellen Anlegern, Rechtsanwälten, Treuhändern, Beratern, Finanzintermediären, Regierung, Aufsicht und Wissenschaft.

Unter den Schlagworten «Nachhaltigkeitsregulierung» und «Green Finance» hat sich die Europäische Kommission zur transparenten und sozialverantwortlichen Beitragsleistung der finanzmarktrechtlichen Akteure bekannt. Die Begriffe «Environmental and Social Governance» halten auch in der Fondsbranche Einzug und zielen auf die Offenlegung von Informationen ab, aufgrund derer Investoren die Entscheidung zum Erwerb eines Produkts wegen seines verantwortungsvollen Finanzierungshintergrunds treffen können. Dieser Umstand wird flankiert von Klassifizierungen der Nachhaltigkeit, Indizes und Richtwerten sowie Beratungspflichten.

Liechtenstein hat den Weg zur Erhebung von ESG Kriterien schon früh beschritten und bereits 2016 eine ESG-Analyse des Aktienfondsmarkts durchgeführt und publiziert.

Auf europäischer Ebene ist zur Umsetzung der international vereinbarten Klimaziele zudem der Finanzmarkt in die Pflicht gekommen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen und laufenden Gesetzgebungsverfahren mit Bedeutung für den EWR sind Thema dieses Fondsabends.

Die Veranstaltung findet in bewährter Kooperation mit dem Liechtensteinischen Anlagefondsverband LAFV statt.

Information

Monika Züger

Preis

CHF 100.- pro Person, einschliesslich Verpflegung

Anmeldeschluss

27.02.2020

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.