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Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken (ESG)

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Tagung

Referenten

Mag. Roland Dämon
Lic. rer. publ. HSG Ursula Finsterwald
Stephan Hirschi
Dr. Antonios Koumbarakis
Marco Merle
Dr. iur. Judith Ellen Sild
MMag. Dr. Matthias Wagner, M.A.

Termin

Dienstag, 20. April 2021, 13.30-18.00 Uhr

Die Tagung wird virtuell (via Zoom) durchgeführt.

Inhalt

Der Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken wird nicht nur auf europäischer Ebene, sondern auch in Liechtenstein immer zentraler. Bereits 2018 hat die Europäische Kommission den "Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums" (EU-Aktionsplan "Sustainable Finance") zur Erreichung der Ziele des Pariser Übereinkommens sowie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals) veröffentlicht. Mit dem europäischen "Green Deal", dem Fahrplan für eine nachhaltige EU-Wirtschaft, kündigte die Kommission auch eine Strategie für ein nachhaltiges Finanzwesen an.

Der Finanzsektor spielt auf dem Weg zu einer nachhaltigen und insbesondere umwelt- und klimafreundlichen Gesellschaft eine zentrale Rolle. Nachhaltigkeitsrisiken, also Risiken aus Umwelt, Soziales und Governance (environment, social and governance - ESG), können sowohl die Performance einzelner Vermögenswerte und Finanzmarktteilnehmer als auch in der Folge potenziell die Finanzmarktstabilität negativ beeinflussen. Beispielsweise führt die Zunahme wetterbedingter Naturkatastrophen zu höheren Kosten für Versicherungsunternehmen. Banken müssen dort mit Verlusten rechnen, wo vom Klimawandel betroffene oder von schwindenden natürlichen Ressourcen abhängige Unternehmen an Rentabilität verlieren.

Die genannten internationalen sowie europäischen Initiativen sind Auslöser zahlreicher regulatorischer Vorhaben im Bereich des Finanzmarktes. Bereits publiziert sind etwa die Benchmark-, die Disclosure- sowie die Taxonomie-Verordnung, die auch in Liechtenstein zur Anwendung kommen. Die Regulierung richtet sich sektorübergreifend an Banken und Wertpapierfirmen, Versicherungsunternehmen, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Alternative Investmentfonds Manager sowie Pensionskassen und Betriebliche Vorsorgekassen. Dabei kommt jedoch der Grundsatz der Proportionalität zum Tragen, sodass die Grösse, interne Organisation und die Art, der Umfang und die Komplexität der Tätigkeit sowie die Risikostruktur des jeweiligen Unternehmens bei der Bestimmung angemessener Methoden, Systeme und Prozesse in Bezug auf den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt werden.

Die Aufsichtsbehörden (ESAs, EZB, BaFin, FMA-AT, etc.) haben mit zahlreichen Veröffentlichung zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ihre Erwartungshaltung kommuniziert und Know-how für alle von ihr beaufsichtigten Institute aufbereitet. Die aufsichtsrechtlichen Erwartungshaltungen sowie die publizierten Regulierungen werden bei der Tagung eingehend behandelt.

Zielgruppe

Mitarbeitende von Finanzdienstleistungsunternehmen wie beispielsweise Banken und Wertpapierfirmen, Vermögensverwaltungen, Anlagefonds und Versicherungen, Aufsichts- und Regulierungsbehörden sowie Beratungsunternehmen; Mitarbeitende von Rechtsanwaltskanzleien und Treuhandbüros; Mitarbeitende von VT-Dienstleistern; Interessenten aus Wissenschaft und Praxis

Information

Mag. phil. Tanja Habicher Wagner

Preis

CHF 350,- pro Person

Allen Teilnehmenden werden die Zugangsdaten über den Zoom-Account sowie die Digitalen Unterlagen am Donnerstag, 15. April 2021 per E-Mail zugestellt. Die technische Abwicklung erfolgt in bewährter Zusammenarbeit über die eventpartner pro AG, Vaduz.

Anmeldeschluss

14.04.2021

 

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche durch eine Anmeldung verbindlich vereinbart werden.
In den AGB sind u.a. Details zu Rücktrittsrecht/Stornierung und Abbruch sowie Ersatzteilnehmende geregelt.