Das Recht der Schwarmfinanzierungen nach Inkrafttreten der Crowdfunding-Verordnung

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Projektart und Laufzeit

FFF-Förderprojekt, Dezember 2021 bis November 2022 (abgeschlossen)

Koordinator

Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht

Forschungsschwerpunkt

Wirtschaftsrecht

Beschreibung

Die Verordnung (EU) 2020/15031 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (ECSP-VO) ist am 20. Oktober 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und gilt seit dem 10. November 2021 im gesamten EU-Raum. Sie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Erbringung von Crowdfunding-Dienstleistungen, die Organisation, die Zulassung und
die Beaufsichtigung von Crowdfunding-Dienstleistern sowie den Betrieb von Crowdfunding-Plattformen.
Gerade die Folgen der Finanzkrise bedingen es, dass für neugegründete Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Schwarmfinanzierungen mit individuell kleinen Anlagebeträgen eine zunehmende Rolle spielt. Die EU strebt mit der ECSP-VO ein einheitliches Level- Playing-Field an, um den Zugang zu solchen Finanzierungsrunden – auch grenzüberschreitend – zu erleichtern. Zugleich sollen durch harmonisierte Marktstandards die Risiken für Anleger minimiert werden. Zu diesem Zweck werden an Schwarmfinanzierungsdienstleister verschiedene Transparenzanforderungen adressiert und es werden Vorgaben für die Veröffentlichung von Marketingmitteilungen durch den Plattformbetreiber gemacht.
Das Forschungsvorhaben widmet sich dieser Neuregulierung aus grundlegender Sicht sowie geht auf spezielle Einzelfragen ein. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Frage der Haftung gelegt,
welche von der ECSP-VO der innerstaatlichen Regelsetzung überlassen wird. Es soll insbesondere erforscht werden, inwieweit dieser Verweis auf das nationale Recht eine Chance für den Finanzmarktplatz Liechtenstein sein kann.

Schlagwörter: " Plattformökonomie, Schwarmfinanzierung, Crowdfunding, Peer-to-Peer-Lending

Wirkungen in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft

Das Forschungsprojekt hat eine unmittelbare Bedeutung für Gesetzgebung und Praxis. Da Crowdfunding-Dienste typischerweise grenzüberschreitend erbracht werden, ist ein rechtsvergleichendes Projekt wichtig, das der Praxis unmittelbar Orientierung verschaffen kann. Zudem verlangt die ECSP-VO die Schaffung von innerstaatlichen Haftungsvorschriften, die in Liechtenstein noch fehlen, die aber mit Aufnahme der VO in den EWR-Rechtsbestand erforderlich werden.

Liechtensteinbezug

Der Mehrwert für Liechtenstein besteht darin, dass im Zuge eines Wissenstransfers die Forschungsergebnisse in das erforderliche innerstaatliche Haftungsregime für Crowdfunding-Diensten berücksichtigt werden können.