Projektart und Laufzeit
FFF-Förderprojekt, Dezember 2021 bis November 2022 (abgeschlossen)Koordinator
Lehrstuhl für Bank- und FinanzmarktrechtForschungsschwerpunkt
WirtschaftsrechtBeschreibung
Die Verordnung (EU) 2020/15031 über Europäische Schwarmfinanzierungsdienstleister für Unternehmen (ECSP-VO) ist am 20. Oktober 2020 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und gilt seit dem 10. November 2021 im gesamten EU-Raum. Sie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für die Erbringung von Crowdfunding-Dienstleistungen, die Organisation, die Zulassung unddie Beaufsichtigung von Crowdfunding-Dienstleistern sowie den Betrieb von Crowdfunding-Plattformen.
Gerade die Folgen der Finanzkrise bedingen es, dass für neugegründete Unternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die Schwarmfinanzierungen mit individuell kleinen Anlagebeträgen eine zunehmende Rolle spielt. Die EU strebt mit der ECSP-VO ein einheitliches Level- Playing-Field an, um den Zugang zu solchen Finanzierungsrunden – auch grenzüberschreitend – zu erleichtern. Zugleich sollen durch harmonisierte Marktstandards die Risiken für Anleger minimiert werden. Zu diesem Zweck werden an Schwarmfinanzierungsdienstleister verschiedene Transparenzanforderungen adressiert und es werden Vorgaben für die Veröffentlichung von Marketingmitteilungen durch den Plattformbetreiber gemacht.
Das Forschungsvorhaben widmet sich dieser Neuregulierung aus grundlegender Sicht sowie geht auf spezielle Einzelfragen ein. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Frage der Haftung gelegt,
welche von der ECSP-VO der innerstaatlichen Regelsetzung überlassen wird. Es soll insbesondere erforscht werden, inwieweit dieser Verweis auf das nationale Recht eine Chance für den Finanzmarktplatz Liechtenstein sein kann.
Schlagwörter: " Plattformökonomie, Schwarmfinanzierung, Crowdfunding, Peer-to-Peer-Lending