Projektart und Laufzeit
FFF-Förderprojekt, Mai 2025 bis Dezember 2026Koordinator
Gesellschafts-, Stiftungs- und TrustrechtForschungsschwerpunkt
WirtschaftsrechtBeschreibung
Zur Entstehungszeit des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) befand sich Liechtenstein aufgrund der Ereignisse des Ersten Weltkriegs in einer schwierigen wirtschaftlichen Situation und war dringend auf der Suche nach Möglichkeiten, die inländische Wirtschaft anzukurbeln. Als Konsequenz wandte man sich sowohl ökonomisch als auch rechtlich der Schweiz zu und beabsichtigte unter anderem die Kodifikation eines neuen, innovativen Gesellschaftsrechts. Im Zusammenspiel mit einem liberalen Steuergesetz wollte der liechtensteinische Gesetzgeber das Fürstentum für ausländische Investoren attraktiveren. So enthält das im Jahr 1926 in Kraft getretene PGR einen breites Pouvoir an Rechtsformen, das für jeden interessierten Investor eine passende, speziell auf seine Bedürfnisse abgestimmte Gesellschaftsform bzw. Vermögensstrukturierungsvehikel bereithalten soll. Mit Blick auf die liechtensteinischen Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung sind insbesondere die Stiftung und der Trust zu nennen. Dass sich diese beiden Rechts-formen zur Vermögensstrukturierung auch heute noch grosser Beliebtheit erfreuen, lässt sich anhand der jüngsten Zahlen veranschaulichen: So sind in Liechtenstein gegenwärtig rund 9 500 Stiftungen sowie etwa 1 600 Trusts registriert.Während der Normenbestand zum Stiftungs- und Trustrecht in den vergangenen Jahren weitestgehend unverändert blieb, sind aktuell recht umfangreiche nationale Reformbestrebungen zu verzeichnen. Diese betreffen vor allem die Kontrolle und Aufsicht sowie den damit einhergehenden Eingriff in ein geschlossenes, sich selbst regulierendes Governance-System. Einerseits hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein im November 2023 einen Vernehmlassungsbericht zur Optimierung des Trustrechts verabschiedet, bei dem weitreichende gesetzliche Anpassungen vorgeschlagen werden. Die geplanten Neuerungen betreffen insbesondere die Trust-Governance. Schwerpunkte der Vorlage umfassen die Einführung eines obligatorischen Informationsberechtigten, die Abänderungen der Bestimmungen zur gerichtlichen Aufsicht, der Katalog von Aufsichtsmassnahmen, die Antragslegitimation und Parteistellung im Aufsichtsverfahren
sowie die Unterstellung von gemeinnützigen Treuhänderschaften unter die Aufsicht der Stiftungsaufsichtsbehörde. Andererseits ist auch hinsichtlich des Stiftungsrechts nach der im Jahr 2008 stattgefundenen Totalrevision wieder eine zielgerichtete Verbesserung des Normenbestands angedacht. Es sind Anpassungen insbesondere bei den Einsichts- und Informationsrechten der Begünstigten, der Aufsicht sowie der Prävention gerichtlicher Streitigkeiten zwischen den Stiftungsbeteiligten zu erwarten.
Aber auch aus rechtsvergleichender Sicht unterliegen die beiden Rechtsformen Stiftung und Trust regulatorischen Einflüssen auf europäischer Ebene. In diesem Zusammenhang ist zu untersuchen, welche Möglichkeiten für den liechtensteinischen Finanzplatz bestehen, um sich im internationalen Wettbewerb zu positionieren und abzuheben. Das Forschungsprojekt zielt darauf ab, die geplanten nationalen Gesetzesänderungen einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen, sie im internationalen Kontext einzuordnen und schliesslich rechtsvergleichend aufzubereiten. Darüber hinaus sollen insbesondere auch die europäischen Einflüsse auf weitere Rechtsformen zur Vermögensstrukturierung wie bspw. Personen- und Kapitalgesellschaften als Familienpools oder Holdinggesellschaften beleuchtet werden.
Publikationen
Brüstle, J. L. (2025, May 20). Der gemeinnützige Trust in Liechtenstein: Ein Rechtsvergleich mit Blick auf aktuelle Reformen. Doktorandenseminar zum Non-Profit-Recht, EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Oestrich-Winkel.
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