Die Internationalisierung der Bestechungstatbestände durch den neuen § 335a StGB

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Referenz

Papathanasiou, K. (2016). Die Internationalisierung der Bestechungstatbestände durch den neuen § 335a StGB. jurisPR-StrafR, 2016(2).

Publikationsart

Beitrag in wissenschaftlicher Fachzeitschrift

Abstract

Die Bestechungstatbestände der §§ 331 ff. StGB bezogen sich bislang auf den begrenzten Personenkreis deutscher Amtsträger. Dies sind Beamte, Richter, in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis Stehende und zur Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben „nach deutschem Recht“ Bestellte (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 StGB sowie für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 StGB). Seit rund drei Monaten gilt eine neue Rechtslage. Das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015 (BGBl I, 2025), das am 26.11.2015 in Kraft getreten ist, hat nicht nur europäische Amtsträger, also vor allem Mitglieder der Europäischen Kommission und Beamte der Europäischen Union, deutschen Amtsträgern gleichgestellt, sondern darüber hinaus den für Bedienstete ausländischer Staaten und internationale Organisationen geltenden § 335a StGB eingeführt. Konkret erweitert die neue Vorschrift den Personenkreis der Bestechungstatbestände insofern, als sie die Bestechungsdelikte in unterschiedlichem Ausmaß internationalisiert.

Mitarbeiter

Einrichtungen

  • Institut für Wirtschaftsrecht
  • Lehrstuhl für Wirtschaftsstrafrecht, Compliance und Digitalisierung

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