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Die EFTA-Überwachungsbehörde und ihre Rolle im Finanzmarktrecht

Am Montag, 16. April, ist eine Delegation der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) an der Universität Liechtenstein zu Gast. In Kooperation mit dem Liechtensteinischen Bankenverband und der Universität Liechtenstein werden die Brüsseler Experten nach der Begrüssung durch Prof. Dr. Nicolas Raschauer, Propter Homines Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht, die Rolle der ESA im Bereich des Finanzmarktrechts erörtern.

Die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) mit Sitz in Brüssel überwacht die Einhaltung der im EWR-Abkommen enthaltenen Regeln in Island, Liechtenstein und Norwegen, so dass die EFTA-Staaten am europäischen Binnenmarkt teilnehmen können. Dabei geht es vor allem um den freien Verkehr von Gütern, Personen, Dienstleistungen und Kapital – den sogenannten «vier Grundfreiheiten». Neue EU-Rechtsakte werden in das EWR-Abkommen übernommen, um gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer zu gewährleisten. Dies betrifft auch den Bereich der Finanzdienstleistungen. Die ESA überwacht die Einhaltung der angesprochenen Regelungen, um einen einheitlichen europäischen Finanzmarkt zu schaffen, in dem Finanzdienstleister in allen EWR-Staaten frei tätig sein können.

 

ESA-Vertreter werden insbesondere die Aufgaben und das Vorgehen der ESA im Rahmen der Umsetzung und Anwendung von EU-Finanzmarktrecht in den EWR-Mitgliedstaaten beleuchten. Im Anschluss folgt eine Präsentation, die aufzeigt, wie Liechtenstein EWR-Recht umsetzt. Die Veranstaltung wird durch eine Podiumsdiskussion abgeschlossen.. Beim darauffolgenden Apéro gibt es weitere Gelegenheiten, mit den ESA-Vertretern zu diskutieren.

 

Die Rolle der ESA im Bereich der Finanzdienstleistungen
Montag, 16. April 2018, 15.00–18.00 Uhr
Vaduz, Auditorium der Universität Liechtenstein
Anmeldung bis 12. April 2018
Informationen unter event@eftasurv.int