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Gründung des Liechtenstein Instituts LIE-UZH

Zur Stärkung der Gemeinsamkeiten und Vertiefung der Kooperation unterzeichnen die Universität Zürich (UZH), das Europa Institut an der Universität Zürich (EIZ) und die Universität Liechtenstein an der Universität Zürich eine Absichtserklärung zur Gründung eines Liechtenstein Instituts (LIE-UZH).

 Liechtenstein und die Schweiz – insbesondere der Kanton Zürich — unterhalten seit über hundert Jahren vielfältige, enge und ausgezeichnete Beziehungen. Aufgrund des eng verflochtenen Wirtschafts- und Rechtssystems pflegen die Universität Liechtenstein und die Universität Zürich – speziell das mit der UZH assozierte Europa Institut (EIZ) – seit Langem einen engen Austausch. Das im Jahr 1992 gegründete EIZ ist eines der führenden Kompetenzzentren für Europarecht. Anlässlich seines gestrigen Vortrags an der Universität Zürich zum Thema "Herausforderungen und Chancen von Kleinstaaten“ kündigte Erbprinz Alois von und zu Liechtenstein die Unterzeichnung einer Absichtserklärung von UHZ, EIZ und Universität Liechtenstein zur Gründung eines Liechtenstein Instituts (LIE-UZH) an der Universität Zürich an. Ziel ist es, die wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen den drei Institutionen im Bereich der Bildung und Forschung zu intensivieren und institutionalisieren.

Liechtenstein Institut (LIE-UZH) wird assoziiertes Institut an der Universität Zürich

Die Initiative für diesen akademischen Schulterschluss geht auf Andreas Kellerhals, Direktor des EIZ, und Klaus Tschütscher, Präsident des Universitätsrats der Universität Liechtenstein, zurück. Das Liechtenstein Institut wird als assoziiertes Institut an der Universität Zürich mit Geschäftssitz beim Europa Institut an der Universität Zürich betrieben und in die Infrastruktur des EIZ integriert. Die Gründung erfolgt in der Rechtsform einer liechtensteinischen Stiftung mit rechtlichem Sitz in Liechtenstein und einer Geschäftsstelle in Zürich und ist wie die Aufnahme des Institutsbetriebs für das Frühjahr 2022 geplant.

Plattform und Koordinationsrahmen für die gemeinsame akademische Lehre und Forschung

Wie Klaus Tschütscher betonte, «gehören Kooperation und Vernetzung auf Augenhöhe zum Erfolgsrezept einer kleinen Universität». Das neue Liechtenstein Institut soll einerseits als Plattform für öffentliche Veranstaltungen, Diskussionen, Seminare, Publikationen sowohl in Zürich als auch in Liechtenstein dienen. Andererseits soll es als Koordinationsrahmen für die akademische Lehre und Forschung fungieren, in welchem bereits bestehende und künftige Lehrangebote an den Universitäten Zürich und Liechtenstein interdisziplinär zusammengefasst und koordiniert werden. Das neu gegründete Institut wird seine Aktivitäten auch mit dem bereits bestehenden Zentrum für liechtensteinisches Recht an der Universität Zürich abstimmen, um erwünschte Synergien zu erzielen.

Nach einer anfänglichen Anschubfinanzierung ist vorgesehen, dass sich das neu gegründete Liechtenstein Institut (LIE-UZH) selbst trägt. Die Führung wird einem weitgehend ehrenamtlich tätigen und paritätisch besetzten Leitungsgremium, welches vom Stiftungsrat bestellt wird, sowie einem Institutsrat, der sich aus Persönlichkeiten der beteiligten Universitäten, der Wirtschaft und weiteren Partnern zusammensetzt, obliegen. Dieses Leitungsgremium wird die strategische Ausrichtung und die Arbeitsschwerpunkte des LIEUZH verantworten.