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Internationales Steuerseminar 2015


Das zweite „Internationale Steuerseminar“ an der Universität Liechtenstein beschäftigte sich mit der Besteuerung liechtensteinischer Stiftungen mit österreichischen Stiftern sowie in- und ausländischen Begünstigten und Vermögenswerten.

Am 21. April 2015 fand an der Universität Liechtenstein das zweite „Internationale Steuerseminar“ des Lehrstuhls für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Internationales und Liechtensteinisches Steuerrecht statt. Die rund 80 Teilnehmer diskutierten mit Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Martin Wenz und den Referenten aus Wissenschaft und Praxis anhand verschiedener Fallbeispiele und Fallstudien die Besteuerung liechtensteinischer Stiftungen mit österreichischen Stiftern und Begünstigten sowie Vermögenswerten in Liechtenstein, Österreich, Deutschland und der Schweiz. Zudem gab Univ.-Prof. Dr. Dr. Eduard Lechner von der Universität Wien einen kurzen Überblick über die geplante Steuerreform in Österreich und die zu erwartenden Neuerungen auch in Bezug auf Liechtenstein.


Liechtenstein als attraktiver Steuer- und Stiftungsstandort für österreichische Stifter

Anhand der verschiedenen Fallstudien und Fallbeispiele konnten zunächst die Unterschiede in der steuerlichen Behandlung von liechtensteinischen und österreichischen Stiftungen  mit österreichischen Stiftern unter Berücksichtigung des Steuerabkommens zwischen Liechtenstein und Österreich aufgezeigt und Möglichkeiten für die Steuerplanung entwickelt werden. Dies insbesondere auch unter Berücksichtigung von in Liechtenstein, Deutschland, Österreich und der Schweiz ansässigen Begünstigten und belegenen Vermögenswerten. Am Nachmittag widmeten sich die Referenten im Rahmen der Fallstudien der steuerlichen Behandlung bereits bestehender, aber zu optimierender liechtensteinischer Stiftungen sowie neu zu errichtender liechtensteinischer Substiftungen durch bestehende österreichische Stiftungen.  

Generell konnte im Rahmen des „Internationalen Steuerseminars“ aufgezeigt werden, dass Liechtenstein sich als attraktiver Steuer- und Stiftungsstandort für in Österreich ansässige Stifter behaupten und diesen ausbauen kann. Insbesondere der Abschluss des Steuerabkommens zwischen Liechtenstein und Österreich im Jahr 2013, der Abschluss und die Revision der Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich sowie ergänzend mit Deutschland und (neu) der Schweiz  führen zu Klarheit und Rechtssicherheit in der Anwendung und steuerlichen Anerkennung liechtensteinischer Stiftungen. 



MMag. Michael Petritz, LL.M., TEP, StB, KPMG Alpen-Treuhand GmbH, Wien; Prof. Dr. Dr. Olaf Gierhake, LL.M., Institut für Vermögensschutz, Rapperswil; Univ.-Prof. Dr. Dr. Eduard Lechner, Universität Wien, Wien; DDr. Patrick Knörzer, Universität Liechtenstein, Vaduz; Dr. Natalie Peter, LL.M., TEP, RA, Staiger Schwald & Partner AG, Zürich; Prof. Dr. Friedrich Fraberger, LL.M., TEP, StB, KPMG Alpen-Treuhand GmbH und KPMG Securitas Estate Planning GmbH, Wien; Prof. Dr. Martin Wenz, Universität Liechtenstein, Vaduz (von links).