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Meilenstein in der Zusammenarbeit zwischen den Universitäten Liechtenstein und Zürich

Im März 2020 wurde zwischen der Universität Liechtenstein und der Universität Zürich in einer Absichtserklärung die Grundlage für die Zusammenarbeit im Bereich der Rechtswissenschaft besiegelt. Ab dem bevorstehenden Wintersemester 2022/2023 kann der geregelte Modulaustausch im Fachgebiet Rechtswissenschaften nun stattfinden.

«Nach jahrelanger erfolgreicher Etablierung des Rechtsbereichs in der Weiterbildung können wir mit dem nun besiegelten Mobilitätsprogramm nach der erfolgreichen Einführung des Doktoratsstudiengangs ‹Recht der Finanzdienstleistungen› einen weiteren wichtigen Schritt in der konsekutiven Lehre im Bereich der Rechtswissenschaften gehen», freut sich Ass.-Prof. Dr. Alexandra Butterstein, LL.M., Leiterin des Instituts für Wirtschaftsrecht und designierte Dekanin der künftigen School of Business Law.
Zwischen den Partneruniversitäten wurde im März 2020 eine Absichtserklärung («Letter of Intent») unterzeichnet, welche mit der jetzigen Vereinbarung zur geregelten Modulmobilität realisiert wurde. Die intensivierte Zusammenarbeit zwischen der Universität Liechtenstein und der Universität Zürich ist darüber hinaus ein weiterer wichtiger Meilenstein auf dem Weg zum geplanten gemeinsamen Master-Programm.
Die Vereinbarung wurde seitens der Universität Zürich von Rektor Prof. Dr. Michael Schaepman sowie vom Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Dr. Thomas Gächter und seitens der Universität Liechtenstein von Rektor Mag. Markus Jäger sowie von Ass.-Prof. Dr. Alexandra Butterstein unterzeichnet.
Dr. Klaus Tschütscher fasst den erfolgreichen Abschluss zusammen: «Als Präsident des Universitätsrates ist es mir eine besondere Freude, dass sich der Bereich der Rechtswissenschaften – vor allem mit Blick auf den Start der School of Business Law im Januar 2023 – stetig weiterentwickelt. Mit dieser intensivierten Partnerschaft zwischen Zürich und Vaduz werden unseren Studierenden neue Möglichkeiten geboten.»