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Regulatorien minimieren Risiken

Privatdozent Thomas Stern referierte in seiner Antrittsvorlesung an der Universität Liechtenstein zum Thema «Wen oder was schützt die Bankenaufsicht?».*

 

«Plötzlich treten Risiken auf, die niemand gesehen oder erkannt hatte», betonte Thomas Stern in seiner Antrittsvorlesung an der Universität Liechtenstein. Thomas Stern ist Leiter der Abteilung Abwicklung bei der FMA Liechtenstein und lehrt an der Uni Liechtenstein die Fächerkombination «Bank- und Finanzmarktrecht». In seinen Ausführungen erläuterte er die Entstehung und Bedeutung des Schutzzwecks der europäischen Finanzmarktregulierung anhand des komplexen rechtlichen Rahmenwerks für die Bankenaufsicht, dem auch die FMA im Fürstentum Liechtenstein unterstellt ist.

Frage mit Sprengkraft

Die aktuelle Rechtssprechung zum österreichischen «Finanzskandal Commerzialbank Mattersburg» ist nicht für jedermann nachvollziehbar. Aufgrund dieses Falles diskutierte der Referent die einschlägigen finanzmarktrechtlichen Grundlagen und deren facettenreiche Zusammenhänge. «Die Frage Wen oder was schützt die Bankenaufsicht hat Sprengkraft», betonte Thomas Stern, denn oftmals wird bei einem Bankenskandal die Frage der Aufsichtspflicht der Finanzmarktaufsicht infrage gestellt. Eines nahm der Referent aber gleich vorweg: Das Risiko bei einem Geschäft soll nicht eliminiert, sondern minimiert werden. Wenn ein Finanzinstitut ein Geschäft abwickelt, soll und wird immer ein Risiko mit im Spiel sein. Dabei treten drei grosse Themenkomplexe im Banken- und Finanzbereich auf, nämlich die Bankenaufsicht (mikro- und makroprudenziell), Bankensanierung und Bankenabwicklung sowie die Einlagensicherung. Da weltweit Standards für die Finanzwelt nötig waren, wurde das Regelwerk «Basel III» entwickelt, das aus Basel I und II hervorgegangen ist und weiter verfeinert wurde.

Schutz und Stabilität gewährleisten

Basel III sorgt dafür, dass der Banksektor gegenüber Stresssituationen im Bereich Finanzen und Wirtschaft resistenter wird, das Risikomanagement und Führungsstrukturen sollen gestärkt werden. Ausserdem soll die Transparenz und Offenlegung der Banken gefördert werden. Im Rahmen von Basel III existiert auch die Kapitaladäquanzverordnung (CRR), welche Vorgaben zu angemessenen Eigenmittelausstattungen macht. Diese Vorgaben werden von der Finanzmarktaufsicht bei den betroffenen Instituten überwacht. Da sich alle Wirtschaftsteilnehmenden an die Regeln von Basel III zu halten haben, sorgt dies indirekt an den Märkten für Stabilität. Mit den Vorgaben von Basel III wird ein hoher Anleger- und Einlegerschutz gewährleistet. Zusammengefasst dient die Regulierung der Banken also vor allem dem Schutz der Bankkunden und der Stabilität des ganzen Banken- und Finanzsystems. Aber wie Thomas Stern mehrfach betonte, geht es mit der Regulierung niemals um den Risikenausschluss, sondern nur um die Minimierung des Risikos.

Schieflagen schnell erkennen

Natürlich kann und wird es immer wieder passieren, dass ein Finanzinstitut in einen Skandal verwickelt ist. Dies kann nie hundertprozentig ausgeschlossen werden. Aufgrund der Regulatorien kann die Finanzmarktaufsicht früh erkennen, wenn zum Beispiel ein Finanzmarktteilnehmer in eine Schieflage gerät. Je nach Art des Missstandes oder des Risikos wird dann eine Sanierung oder gar eine Liquidation des Instituts durchgeführt. Ziel ist, so früh wie möglich zu intervenieren und zu agieren, damit der Schaden für die Betroffenen bzw. die Gläubiger so gering wie möglich ist. Aber: «Die Instrumente der Bankenaufsicht sind nicht derart kalibriert, die Gläubiger als Individuen zu schützen, sondern behandeln die Gläubiger kollektiv und als Subkategorie des Finanzsystems. Dies hat zum Beispiel zur Folge, dass Gläubiger im Krisenfall sogar einen direkten Beitrag zur geordneten Abwicklung der Bank leisten müssen. Privilegierte Einleger werden durch das Einlagensicherungssystem, wenn auch nur begrenzt, geschützt», führte Thomas Stern zum Schluss aus.

«Das Risiko bei einem Geschäft soll nicht eliminiert, sondern minimiert werden», so Thomas Stern, Universität Liechtenstein.

 

*Der Artikel ist im Volksblatt.li erschienen, am 10.6.2022. Autor ist Hartmut Neuhaus