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Zulassungsrichtlinien Masterstudium

Die Masterstudiengänge Architecture, Finance und Information Systems werden ausschliesslich in Englisch durchgeführt!

a) Zulassungserfordernisse:
• erfolgreicher Abschluss eines einschlägigen Bachelorstudiums;
• ausreichende Kenntnis der jeweiligen Unterrichtssprache und
• die Erfüllung weiterer Erfordernisse. 

Die Details dazu entnehmen Sie bitte der jeweiligen Zulassungsrichtlinie:

 Architecture/Zulassungsrichtlinie
• Entrepreneurship und Management/Zulassungsrichtlinie
• Finance/Zulassungsrichtlinie
• Information Systems/Zulassungsrichtlinie

b) Dokumente für den Antrag:
• Bachelordiplom oder ein anderes gleichwertiges Hochschuldiplom bzw. Studienabschlussbestätigung
• Diploma Supplement bzw. Zeugnis
• Nachweis der Sprachkenntnisse gem. Zulassungsrichtlinien
• Lebenslauf
• Motivationsschreiben
• Passkopie
• Passfoto (frontale Aufnahme in guter Qualität und Ausleuchtung)

Nur für Architekturbewerberinnen oder -bewerber:
• Projektportfolio gem. Ausführungen in den Zulassungsrichtlinien Architecture/Zulassungsrichtlinie

Wichtiger Hinweis:
Wenn Ihr Diplom bzw. die Studienabschlussbestätigung und das Diploma Supplement bzw. Zeugnis zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Antrags noch nicht vorliegen, so übermitteln Sie uns den aktuellsten Leistungsausweis, damit wir Ihren Antrag bearbeiten können. Damit können Sie bei positiver Beurteilung Ihres Antrags eine vorläufige Zusage erlangen.