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Endless „Endress“ Jurisdiction?

Auswirkungen der europäischen und nachbarschaftlich-nationalen Gesetzgebung in der Versicherungswirtschaft auf den Standort Liechtenstein. Nachbericht zum 2. Liechtensteinischen Versicherungsrechtsforum am 25.9.2018 an der Universität Liechtenstein zum Thema der IDD Umsetzung – Propter Homines Lehrstuhl für Bank- und Finanzmarktrecht.

Das Forum, welches mit Unterstützung des Liechtensteinschen Versicherungsverbandes (LLV), des Verbandes der Liechtensteinischen Versicherungsmakler (LIBA) und der Finanzmarktaufischt Liechtenstein (FMA) realisiert werden konnte, fand mit dem aktuellen Thema der Versicherungsvertriebslinie (Insurance Distribution Directive), welche im Vergleich zur bisherigen Versicherungsvermittlungsrichtlinie (Insurance Mediation Directive) besonders im Bereich der Informations- und Offenlegungspflichten bezüglich versicherungsbasierter Anlegerprodukte neue Bestimmungen enthält, grosses Interesse. Das Podium war mit versierten Fachreferentinnen aus Liechtenstein und der D-A-CH-Region international prominent besetzt und die über 80 Teilnehmerinnen wurden von Assistenzprofessorin Dr. Judith Sild durch den Vormittag geleitet. Die Eröffnung gab die weitere Themenfolg durchwegs schon vor als es hiess „Datenschutz auf der einen Seite und Blockchain auf der anderen Seite machen auch vor der Versicherungswirtschaft nicht halt“.

Die so bezeichnete „doppelte IDD-Verschiebung“ wurde vom Podium vergleichend mit den Umsetzungs- und Gesetzeslagen in Österreich, Deutschland und der Schweiz vertieft. Der erste Teil der Veranstaltung stand im Zeichen verschiedener Länderberichte. Rechtsanwältin Dr. Isabel Funk-Leisch (Herbst Kinsky Rechtsanwälte GmbH, Wien) zeigte eingangs die aktuellen Rechtsentwicklungen auf europäischer Ebene, insbesondere die EIOPA-Reform und die beiden relevanten europäischen Delegierten-Verordnungen, auf. Mit der Umsetzung der Versicherungsvertriebslinie in Liechtenstein, schwerpunktmässig auf dem VOBT (Versicherungsvermittler-Online-Bewilligungs-Tool), stellte Dr. Sandra Madlener (FMA, Vaduz) den liechtensteinischen Umsetzungsstand vor.
Zu ausgewählten Themenkomplexen aus dem Versicherungsrecht und verschiedenartigen Zugängen zur nationalen Realisierung des EU-Rechtes in den Nachbarstaaten referierten für Deutschland Rechtsanwalt Ralf Bolle (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., Berlin) und für Österreich Mag. Christian Eltner (Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs, Wien). Durchwegs kritisch wurden von den Referierenden des ersten Blocks die Anforderungen an Versicherungvermittler gesehen, die neben der Ausbildung auch Weiterbildungsnachweise zur Berufsausübung beizubringen haben. Die öffentliche Kontrolle zerfällt – je nach Staat – dabei auf verschiedene Behörden, deren sich noch zu harmonisierendes Vorgehen dabei durchwegs zur Sprache kam.

Dass aber die Regelungsdichte im Versicherungsrecht nicht nur in den eigenen Gebietsgrenzen auf Umsetzungsbedarf stösst, sondern durch parallele bzw. auch internationale Gesetzgebungsakte und Entscheidungen weiter beeinflusst wird, zeigte Rechtsanwalt Mag. Michael Weiner (Schramm Öhler Rechtsanwälte, Wien), indem er die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung auf Versicherungsunternehmen skizzierte. Prof. Dr. Stefan Perner (Universität Linz) schloss daran mit den durch den Fall Endress ausgelösten Entwicklungen im österreichischen Versicherungsrecht an, welche zu einer gesetzgeberischen Mittellösung für alte und neue Fälle führte. Eine wirtschaftliche Querverbindung zwischen der Versicherungswirtschaft und der sich entwickelnden Token-Economy schlug Stefan Bachmann (JDC Group AG, Wiesbaden). Die Vortragsreihe schloss Prof. Dr. Leander Loacker (Universität Zürich) durch einen Vergleich der bisherigen Schweizer Reformen des Versicherungsvertragsgesetzes im Vergleich zu den Liechtensteinischen Regelungen.
Der zweite Vortragsblock drang tief in die verschiedenen Ausprägungen der Versicherungsgesetzgebung und ihre sie umgebenden Rechtsgebiet ein. Die Referenten sahen dabei die anlassbezogenen Novellierungsbestrebungen des österreichischen und des Schweizer Gesetzgebers durchwegs auch kritisch, was die notwendige Harmonisierung dieses länderübergreifenden Geschäftszweiges betrifft und zeigten gerade damit auch Lösungsansätze für den Standort Liechtenstein auf.

Im Anschluss fanden die Teilnehmenden noch Zeit, sich bei einem Lunch untereinander fachlich auszutauschen.